Wie das rechtlich ausschaut, weiß ich zwar nicht, kann mir aber kaum vorstellen, dass ein Hundehalter belangt werden kann, wenn der Hund auf dem eigenen Grundstück eine dort eingedrungene Katze verletzt oder tötet.
Grundsätzlich meine ich, dass man solche Konfrontationen möglichst vermeiden sollte, aber das schlichtweg nicht immer kann. Bevor ich unseren Hugsi in den Garten lasse, werfe ich einen Blick raus. Und wenn er draußen ist, sind wir eigentlich immer dabei (Ausnahme: mal ein Getränk drinnen holen, zur Toilette gehen o.ä.). Wenn doch mal eine Katze im Gebüsch sitzt und von uns übersehen wird, verjagt er sie. Die Katzen sind ja schneller, wendiger, und sie überwinden rasch den Zaun, an dem für Hugsi Ende ist. Ganz ausschließen, dass er mal eine bekommt, kann man aber schlichtweg nicht. Oder soll der Hund im eigenen Garten an die Leine?
Wir haben in der Nachbarschaft ein besonders dreistes Katzenexemplar. Die kam schon immer gezielt unseren früheren Hund ärgern- etwa sich auf der Terrasse räkeln, wenn die Tür geschlossen war und Shandor sich hinter dem Glas aufregte. Wenn ich dann hin ging und antäuschte, die Tür zu öffnen, verfolgte sie mit ihren Augen gezielt meine Hand und raste dann weg. Shandor starb 14jährig im Februar 2015. Kurze Zeit später kam die Katze nicht mehr. In den zehn Monaten ohne Hund haben wir sie nicht mehr gesehen. Ende Dezember zog dann Hugsi ein, und seit Mitte Januar ist die Katze wieder häufige Besucherin in unserem Garten. Sowas!