Beiträge von Loras

    Ich habe jetzt zwischenzeitlich "Detroit: Become Human" einmal durchgespielt. Und ich finde es ein sehr gutes Spiel. Ein interaktiver Film halt, der durch die Story und das Thema fesselt. Bin voll zufrieden damit.


    Beim ersten Durchgang habe ich nachträglich nichts abgeändert, aber ich habe immer das jeweils aktuelle Kapitel wiederholt, wenn mich daran etwas "gestört" hat.


    Den Rest packe ich mal in Spoiler, weil ich ja nichts verraten will für Leute, die es noch spielen wollen.

    völlig unabhängig vom Versicherungsstatus

    Das fehlende Mitleid hängt nicht vom Versicherungsstatus ab.


    Der Halter hat den Hund nicht gechippt/tätowiert, der Hund hatte keine Hundemarke und der Halter hat ihn nicht mal irgendwo vermisst gemeldet. Wahrscheinlich hat er dann halt auch keine Versicherung, weil wenn er das andere nicht macht, das wohl auch nicht. Man könnte daher davon ausgehen, dass er sich nicht wirklich gut um seinen Hund kümmert und vor allem dass ihm das Entlaufen scheinbar egal war. Ich denke das sind die Gründe warum man dann denkt "Da habe ich nicht wirklich Mitleid.".


    Ob das zutreffend ist, weiß natürlich keiner. Aber wenn ich überlege. Mein Hund ist gechippt und trägt seine Steuermarke. Als er mal ausgebüchst ist, habe ich selbst Tierheim und Polizei verständigt, damit ich mitbekomme wenn sich irgendwer meldet wegen ihm.

    Ich habe mal gehört, dass es nicht gut ist, trocken- und Nassfutter zu mischen aufgrund der verschiedenen Verdauungszeiten des Futters. Besser wäre morgens das eine, abends das andere.

    Sorry wenn es missverständlich war, so machen wir es ja. Eines morgens eines abends. Mit gemischt meinte ich nur, dass halt nicht nur das eine oder nur das andere. ;-)

    Ich halte halt 6-8 Wochen Fehl / Mangelernährung für bedenklich.

    Ich will nochmal drauf hinweisen, dass wir Trocken- und Nassfutter gemischt füttern (Und als Nassfutter nicht Hills). Sie bekommt nicht nur dieses Futter.

    Ein bisschen zweifle ich aber auch ob bei diesem Futter überhaupt eine Mangelernährung erfolgen würde.

    Aber nein ICH möchte auch nicht das mein Hund Pappe frisst.

    Das ist natürlich schön von dir. :)


    Wir füttern das Futter für eine Diät zur Gewichtsreduktion, die wir mal auf 6-8 Wochen angesetzt haben. Danach bekommt sie wieder anderes Futter. Deshalb habe ich mit dem Futter für einen gewissen Zeitraum kein Problem solange sie es frisst. Wie gesagt bekommt sie auch nicht ausschließlich das.


    Anstatt einfach wie bei uns Menschen auch Futtermenge des normalen Futters runtersetzen.

    Paar steckende Kalorienarme Sachen beifüttern und ganz besonders sich mal hinterfragen was nebenbei so alles in den Hund wandert. :ka:

    Machen wir ja auch, wenn es dann nach den 6-8 Wochen darum geht das Gewicht auch zu halten.

    Doch, das geht in D ganz einfach. Die Versicherung muss einfach nur nicht bezahlen. Und dann hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit seinen Anspruch gerichtlich geltend zu machen. Wie in jedem anderen Vertrag auch.

    Schon klar, aber wenn kein Gründe vorliegen, die eine Verweigerung rechtfertigen wird die Versicherung zur Zahlung verurteilt. :ka:

    Es geht mir nicht um Extremfälle,...

    Was anderes als die Fälle wo jemand vor Gericht zieht, wirst du aber nicht wirklich finden, weil der Rest nicht bekannt wird.

    Ich meine es wohnt ja nicht in jedem Haus ein Allergiker, der keine Hunde im Haus haben will. :ugly:


    Es ist aber so, dass bei Beschwerden der Mitbewohner auch nachträglich die Haltung widerrufen werden kann, wenn der Hund schon da ist. Und das ist möglich wenn - in Juristendeutsch - der Hund die Mitbewohner im Haus "untypisch" belästigt, sei es durch übermäßige Lärmbelästigung oder ständigen Hundekot im Gemeinschaftsgarten und wahrscheinlich auch wegen einer Allergie. Da gelten die gleichen Gründe, wie bei der Zustimmung des Vermieters.


    wie realistisch ist es, dass man wegen eines Nachbarn mit Tierallergie seine Wohnung verliert.

    Die Wohnung wirst du nicht verlieren, du wirst wahrscheinlich abgemahnt werden und aufgefordert das Tier abzuschaffen. Erst wenn du das nicht willst, kann es dann im weiteren Verlauf auf eine Kündigung hinauslaufen.


    wie realistisch ist es

    Es ist sehr realistisch. Es kann passieren unter den entsprechenden Voraussetzungen.

    Aber es gibt keine generelle Antwort, weil immer der Einzelfall entscheidet. Es kann dir niemand eine situationsunabhängige allgemeingültige Antwort drauf geben. :tropf:



    Und ich stimme Aoleon da durchaus zu, dass die meisten Menschen nicht vor Gericht ziehen und auch nicht gewillt sind ein dauerhaftes schlechtes Verhältnis mit Mitmietern und Vermieter zu ertragen. Die meisten Menschen, die einen Hund wollen, werden sich dann nach Wohnungen umschauen, in denen es erlaubt ist.



    Wir hatten zu Beginn hier auch Ärger mit den Vermietern wegen unserem Hund. Die Vermieter sind sehr alt und alle Gespräche, die Besichtigung und auch den Vertrag hat der Schwiegersohn der Vermieter für sie gemacht. Der Schwiegersohn meinte auf Nachfrage, dass Tierhaltung absolut kein Problem sei und so steht es auch im Mietvertrag, dass es ausdrücklich erlaubt ist. Den haben die Vermieter auch unterschrieben, aber wohl nicht richtig durchgelesen. Nachdem wir dann mit den anderen Mieter gesprochen hatten und diese kein Problem damit hatten, haben wir Emmi angeschafft. Die Vermieter waren aber der Meinung dass im Mietvertrag steht, dass Hunde nicht erlaubt sind. Und schon hatten wir den Ärger. Rechtlich waren wir natürlich abgesichert, aber ein schlechtes Verhältnis mit den Vermietern ist keine schöne Situation und auf Dauer hätte ich das nicht ertragen wollen, da hätte ich über kurz oder lang eine andere Wohnung gesucht. Aber hat sich geklärt inzwischen, wir haben geredet und Emmi ist ja lieb und wird geduldet. :tropf:

    Ich hab immer das Gefühl ich habe nicht alles gesagt. Sorry, wenn ich jetzt spamme und noch einen Beitrag schreibe. :ugly:


    Also wenn im Mietvertrag die Hundehaltung von der Zustimmung des Vermieters abhängig gemacht ist, müsste der Vermieter eine Versagung der Zustimmung irgendwie begründen. Er darf nicht einfach generell grundlos sagen "Nö." Das wären dann die Fälle, wo man eben vor Gericht die Zustimmung erstreiten könnte. Wenn der Vermieter aber jemand mit Tierhaarallergie im Haus hat und derjenige sagt, er will keine Hunde deswegen im Haus, kann der Vermieter seine Verweigerung der Zustimmung natürlich darauf stützen und hat damit erstmal einen "gewichtigen" Grund, den er angeben kann. Dann gibt es aber wieder ein paar Urteile, wo die Mieter wohl vor Gericht gezogen sind und das Gericht gesagt hat, dass eine "leichte Form der Allergie", z.B. wenn sie nur bei direktem Kontakt Symptome hervorruft, wohl jetzt auch nicht per se ausreichend ist, als Grund der Verweigerung der Zustimmung.


    Aber am Ende sind es immer Einzelfallentscheidungen zuerst des Vermieters, denn das verlangt der BGH und ein generelles Tierhalteverbot ist nicht zulässig, und dann evt. des Gerichts, das das halt überprüfen muss.


    So... hoffe ist verständlich.