Auf dem Grundstück muss man sie dulden - wenn auch nicht in unbegrenzter Zahl. Und damit sie nicht ins Haus kommen, gibt es ein ganz einfaches Mittel: Haustür geschlossen halten. Das dürfte auch dem Krawallnachbarn zumutbar sein.
Sorry, aber dann darf er ja auch kein Fenster aufmachen.
Ich war auch 17 Jahre Katzenhalterin. Sie war Teilfreigänger (nur über Tag) und ja, sie ging durchs Nachbarfenster, in den Nachbargarten und lag liebend gern auf den warmen Hauben der Nachbarautos.
Ich habe ungewöhnlicher Weise zu der Zeit liebe Nachbarn gehabt und diesen habe ich angeboten, jeden evtl Schaden zu ersetzen, was nie gefordert wurde.
Solange mein Tier dabei nicht zu Schaden kommen konnte, hätten sie jedes Recht gehabt, mein Tier zu vertreiben. Das hätte ich durchaus abgenickt.
Wir haben jetzt auch 2 Katzen im Haus und ich wäre alles andere als erfreut, wenn diese in meine Wohnung kommen und mit meinem Hund ein fröhliches Jagen über meine Einrichtung veranstalten würden.
Als Tierhalter kann ich auf Verständnis hoffen aber ich kann es verlangen.