ZitatIst die Gewährleistungsfrist nicht gesetzlich geregelt auf 2 Jahre?
Das ja, aber das Problem ist, daß Du nach den ersten 6 Monaten in der Beweispflicht bist.
Soll heißen: In den ersten 6 Monaten nach Kauf ist der Hersteller in der Pflicht nachzuweisen, daß er das Gerät Fehlerfrei hergestellt/ausgeliefert hat. NACH diesen 6 Monaten musst DU, als Käufer, dem Hersteller nachweisen, daß das Gerät von Beginn an einen Mangel hatte, der dann zum Defekt führte.
Soll heißen: Ist die Garantie (bei HP/Canon 12 Monate) um und Du hattest in der Zeit keine Defekte, hast Du quaso Null Chance auf die Gewährleistung zu pochen.
DAS ist das Problem an der Sache. Und genau das wird in solch tollen Sendungen wie SternTV und Co gern verschwiegen, da heißt es alles pauschal nur Garantie.
Und genau mit diesem Thema schlage ich mich taaaaagtäglich rum...