@RedPaula da hattest du glück. Sowohl das nichts ernsthaftes passiert ist, wie auch, das dir der Schaden von der Versicherung erstattet wurde, ohne die "Mitschuld" zu berücksichtigen. Wie gesagt, das ist leider oft ein Einzelfall.
@AnnetteV, das ist nicht ganz richtig. Die KK wendet sich als erstes an die Tierhalterhaftpflicht des HH. Gibt es diese nicht, wird die Privatperson "belangt", oder eben die Tierhalterhaftpflicht wendet sich an die Privatperson und holt sich ihren entstandenen Schaden dann dort zurück.
Aber ich meine in dem Beispiel ging es um Schmerzensgeld und Schadenersatz. (kann mich auch irren, will jetzt nicht noch mal alles nachlesen)
Das hat dann nichts mehr mit der KK zu tun. Die KK ist nur für die Verletzungen da.
aber prinzipiell gebe ich @Zuckerfee recht. ich würde auch alles machen um das Recht durchzusetzen. Viele lernen nicht auf die sanfte Tour. Sie leinen ja auch einen nicht hörenden Hund ab. Und es gab schon mit dir Vorfälle. Irgendwann muss man auch zu härteren Mitteln greifen um dem anderen die Augen zu öffnen.
Was ist denn, wenn der Hund das nächste mal ohne leine unterwegs ist und einen anderen Hund sehr schwer verletzt, oder gar Tod beißt? Vil sogar deinen? Dann machst du dir vorwürfe, das du das ganze hättest beenden können.
Ich habe auch mal auf eine anzeige verzichtet, weil der HH die TA kosten sang und klanglos übernommen hat und versprochen hat, das sein Hund ab sofort immer angeleint ist. Ich dachte so wie du.
Ich bin ein 3/4 Jahr dort nicht lang gegangen, weil mein Hund panik hatte. Ich bin Umwege gelaufen. Als meiner dann so weit war, das wir da wieder lang gehen konnten, darfst du raten was passiert ist. Der Hund kam wieder vom Grundstück runter und wollte meinen angreifen. Und der Halter stand daneben und sagte: Der tut nix. Selbst als ich den HH daran erinnert habe, das sein Hund meinen gebissen hat, tat er ahnungslos.
Das mach ich wirklich nie wieder. Reden können die viel, aber umsetzen? Erst wenn es ernsthafte Konsequenzen gibt.