Klingt doch gut, müsste ich nur meine im Wald anleinen.
Aber haben wir denn jetzt schon ein genaues Datum?
Beiträge von sneachda
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So nen Hundeschuh haben Freunde von mir auch für ihren Hund, der hat immer mal wieder was an der Pfote.
Aber pass auf, dass der gut sitzt sonst verbringst du deine Zeit damit ihn zu suchen. -
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Das sie das erstmal nicht so toll finden, ist klar. Und wenn Dein Freund dann auch noch in der Nähe war, dann haben die auch den Grund nicht verstanden, warum sie im Zwinger bleiben sollen.
Wie gesagt, ich würde nicht soviel Aufheben darum machen.
Allerdings würde ich das Fenster so sichern, daß sie weder rausspringen noch sich da irgendwie verletzen können.Das würde ich dir auch raten.
Ich hab auch nen Huskymischling und das sind tatsächlich wahre Ausbruchskünstler!
Meine sollte damals jeden tag für etwa 4 Stunden in den Zwinger (1,80 hoch und eingebuddelt), wenn keiner da ist. Die ist da IMMER rausgekommen.
Sie hat sich unter der Tür durchgebuddelt und als das nicht mehr ging hat sie es geschafft die Stäbe zu verbiegen und da durch zu gehen!
Naja, das Ende vom Lied ist,dass wir da jetzt unser Holz stapeln.Ich bin also keine gute Ratgeberin, wenn es darum geht ihnen den Zwinger schmackhaft zu machen.
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Kann man sowas nicht durch nen Allergietest feststellen lassen? Dann könntet ihr den Auslöser ja eventuell meiden.
Hauptsache er bekommt keine Atemnot etc.Mein Kater hat leichten heuschnupfen. War letztes Jahr beim Tierarzt mit ihm weil er rote Augen hatte und ständig genießt hat und hab dann aus Scherz gemeint,d ass er Heuschnupen hat...naja und sie hat mir das dann bestätigt. Er hat dann ein leichtes Mittel dagegen bekommen.
Mir war nie bewusst, dass Tiere Heuschnupfen haben können, aber im Nachhinein ist das ja logisch. -
Hi,
es gibt hier im Forum ne Rubrik Suche& Biete. Stell es doch mal darein.
Musst du dich einfach für freischalten lassen.
ansonsten ebay etc..
Oder wolltest du wissen welche größe du brauchst? -
Hi, ich hab den Thread gerade erst entdeckt! Ich glaub ich hätte den Tierarzt glecih 2 Köpfe kürzer gemacht.
Was ist denn jetzt dabei rum gekommen? HAb den ganzen Thread jetzt nicht gelesen.
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Natürlich kannst du was unternehmen, z.B. das Veterinäramt verständigen. Und da es sich ja hier anscheinend um eine Straftat handelt, kannst du auch die Polizei einschalten. Zwar kannst du es nicht beweisen, aber sie werden ja wahrscheinlich immerhin mal vorbeischauen, was ja schonmal abschreckend wirkt.
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Vielleicht könnte man von den einzelnen Bundesländern die Hundeverordnungen auflisten, um endlich mal einen Überblick zu bekommen ?
Hundeverordnung Hessen
Derzeit gelistet:
1. Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier,
2. American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier,
3. Staffordshire-Bullterrier,
4. Bullterrier,
5. American Bulldog,
6. Dogo Argentino,
7. Fila Brasileiro,
8. Kangal (Karabash),
9. Kaukasischer Owtscharka,
10. Rottweiler.
Führen eines gelisteten Hundes in Hessen
(1) Ein gefährlicher Hund darf außerhalb des eingefriedeten Besitztums nur geführt werden, wenn der Halterin oder dem Halter eine Erlaubnis nach § 1 Abs. 3 erteilt worden ist (gefährliche Hunde darf nur halten, wem eine Erlaubnis durch die zuständige Behörde erteilt worden ist).
(2) Einen gefährlichen Hund darf nur führen, wer
1. das 18. Lebensjahr vollendet hat,
2. den Nachweis der Sachkunde (§ 6) besitzt und
3. körperlich und geistig in der Lage ist, den Hund sicher im Sinne von § 1 Abs. 1 zu führen.
(3) Gefährliche Hunde dürfen nur einzeln geführt werden.
(4) Ein gefährlicher Hund darf außerhalb des eingefriedeten Besitztums keiner Person überlassen werden, die die Voraussetzungen des Abs. 2 nicht erfüllt.
(5) Die Erlaubnis nach § 1 Abs. 3 ist mitzuführen. Die Person, die den Hund führt, aber nicht auch Halterin oder Halter ist, hat zusätzlich ihre Sachkundebescheinigung mitzuführen.
§ 9
Leinen- und Maulkorbzwang
(1) Außerhalb des eingefriedeten Besitztums oder der Wohnung der Halterin oder des Halters sind gefährliche Hunde an der Leine zu führen. Hiervon ausgenommen sind Hunde mit positiver Wesensprüfung. Leine, Halsband und Halskette müssen so beschaffen sein, dass der Hund sicher gehalten werden kann. Die Leine darf nur so lang sein, dass keine Gefahr von dem Hund ausgehen kann, höchstens jedoch zwei Meter.
(2) An der Leine zu führen sind ferner alle Hunde, die mitgeführt werden
1. bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten, Märkten, Messen und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen sowie in Gaststätten und in öffentlichen Verkehrsmitteln,
2. auf von den Gemeinden zu bestimmenden, der Allgemeinheit zugänglichen konkret bezeichneten Grundstücken, insbesondere Park-, Garten- und Grünanlagen sowie Fußgängerzonen oder Teilen davon.
Geltungsbereich
Die für die Haltung und Ausbildung geltenden Vorschriften dieser Verordnung finden nur auf Hunde Anwendung, die an einem Ort in Hessen gehalten oder ausgebildet werden.
Ist das das einzige zu Hessen?
Ich werd wahrscheinlich im Oktober von NRW nach Hessen ziehen. Wir da irgendwas anders für mich? Hab ja keine Sokas.
Ich find nichts gescheites beim googlen. -
Wissen tu ich es nicht, aber ich hoffe dass das verboten ist!
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Ware die neuen Maschinen der grund für die Diskussionen über BF in letzter Zeit? Hatte irgendwie mitbekommen, dass bei Bf wohl irgendwas nicht gestimmt hat, hatte aber keine Zeit das herauszufinden. Ich fütter es ja auch nich.