Jede Gemeinde kann mehr oder weniger willkürlich festlegen ob und für welche Hunderassen sie eine erhöhte Hundesteuer festlegen und das unabhängig von bestehenden oder nicht bestehenden Rasselisten im jeweiligen Bundesland.
Gefährliche Hunde sind Hunde, deren Gefährlichkeit entweder durch eine Rasseliste des Bundeslandes als widerlegbar oder unwiderlegbar gefährlich eingestuft sind oder Hunde, die durch ein Ordnungsamt/Veterinäramt als individuell gefährlich eingestuft wurden.
Leinen- und Maulkorbpflichten können theoretisch auch ohne Einstufung als gefährlicher Hund erfolgen. Üblich ist das in der Regel nach einem Vorfall bis zur Entscheidung zur Einstufung. Ansonsten wird das von Bundesland zu Bundesland eher unterschiedlich gehandhabt. In Niedersachsen z.B. kannst du auch den umgekehrten Fall haben. Einen individuell als gefährlich eingestuften Hund, der aber von Maulkorb- und Leinenpflicht befreit ist. In Hamburg z.B. werden nach Vorfällen die Hunde häufig nicht eingestuft, dafür aber Maulkorb- und/oder Leinenpflichten verhängt. Auch wird es in den Bundesländern völlig unterschiedlich gehandhabt, ob Hunde von einer Rasseliste nach einem bestandenen Wesenstest weiterhin als gefährlich gelten oder von einer Leinenpflicht befreit werden.