Beiträge von *Sascha*

    Tja, gerade aktuell geschildert bekommen. Zwei Hunde geraten aneinander. Beide Hunde leicht verletzt. (Jeweils 1x TA, Kosten 80-100EUR) Also wirklich nichts Großes. Der Vorfall wird dem Amt gemeldet. Ein Hund muss zur Tierärztlichen Begutachtung (Kostenpunkt 700 EUR), der andere nicht, warum auch immer ... Das Amt droht gar mit Beschlagnahmung, Anwalt wird eingeschaltet. Termin beim Gutachter, der sich nur an den Kopf fasst und dann tatsächlich ins Gutachten schreibt, dass das Amt sich bitte mal Gedanken machen sollte, was sie da eigentlich veranstalten. Mag sein, dass das in anderen BL anders abläuft, in SH läuft das gerade so. Völliger Irrsinn, mMn.

    Hast du zu deiner Geschichte irgend etwas Konkretes?

    Oder ist das soetwas was per Flüsterpost einer dem anderen erzählt?

    Um was für Hunde hat es sich gehandelt? Um was für Besitzer? Kann man ausschließen, dass irgendwer davon schon beim Amt aktenkundig war?

    Habe ich schon geschrieben, ich weiß es direkt von der Betroffenen. Es war ein Labrador und die Besitzerin sehr engagiert und aktiv mit ihrem Hund, sogar mit spezieller Ausbildung. Konkreter möchte ich dazu nicht werden, denn das fände ich nicht okay, sowas hier breit zu treten.
    Und ja, auf einigen Ämtern läuft das hier so, Biss ist Biss und die Gesetzeslage eindeutig. Nicht umsonst gilt für SH und auch Niedersachsen, niemals ohne Anwalt mit dem Ordnungsamt kommunizieren.

    *Waldi*
    Es war ein Labrador, also nicht einmal das. Das Verfahren wurde nach der Beurteilung des Gutachters eingestellt.

    Was willst du denn genauer wissen? Ich weiß es aus erster Hand direkt von der Betroffenen und nein, das ist hier kein Einzelfall, leider.

    Da kann ich dir tatsächlich gerade nicht folgen. Ja, der Artikel ist einseitig, aber wenn eine Seite flüchtet, dann kann so ein Artikel ja auch kaum anders ausfallen.

    An Fakten sehe ich unter dem Strich, der Hund war ungesichert, ist nach vorne gegangen und hat einen unbeteiligten Passanten massiv gebissen. Die Halterin ist geflüchtet.
    Was ist hier dein Punkt?

    Meiner Meinung nach gehört die Halterin ermittelt und wegen fahrlässiger Körperverletzung und unterlassener Hilfeleistung angezeigt. Die Gefährlichkeit des Hundes ist zu überprüfen und wahrscheinlich festzustellen. Für mich ein ziemlich klarer Fall von SOWAS darf einfach nicht passieren.

    Jeder Hund der seine Zähne einsetzt ist gefährlich laut Gesetz. Jeder Hund hat Zähne.

    Dann braucht man wirklich nicht mehr diskutieren und darf sich eher wundern, dass Hunde noch nicht verboten wurden.

    Tja, gerade aktuell geschildert bekommen. Zwei Hunde geraten aneinander. Beide Hunde leicht verletzt. (Jeweils 1x TA, Kosten 80-100EUR) Also wirklich nichts Großes. Der Vorfall wird dem Amt gemeldet. Ein Hund muss zur Tierärztlichen Begutachtung (Kostenpunkt 700 EUR), der andere nicht, warum auch immer ... Das Amt droht gar mit Beschlagnahmung, Anwalt wird eingeschaltet. Termin beim Gutachter, der sich nur an den Kopf fasst und dann tatsächlich ins Gutachten schreibt, dass das Amt sich bitte mal Gedanken machen sollte, was sie da eigentlich veranstalten. Mag sein, dass das in anderen BL anders abläuft, in SH läuft das gerade so. Völliger Irrsinn, mMn.

    Der Interpretationsspielraum ist ja immer groß und Hunde dürfen sich in meiner Welt auch „wehren“.

    Aber nur runterbeugen und sei es noch so trampelig und übergriffig und dann direkt beißen. Puh, dass sehe ich auch als Körperverletzung an.

    Darum ging es mir ja nicht. Dass der Hund in dieser Situation nicht hätte zubeißen sollen und wahrscheinlich besser abgesichert hätte werden müssen, das unterschreibe ich sofort. Mir ging es nur darum, dass ich keinen Hundehalter dafür anzeigen würde, wenn ich auf einem gemeinsamen Spaziergang von seinem Hund gebissen werden würde. Insbesondere dann nicht, wenn ich den Kontakt zum Hund selber gesucht habe.


    Das wird nur verfolgt und aufgenommen, wenn das Opfer dies anzeigt.

    Jeder kann Anzeige erstatten. Du meinst den Strafantrag. Das laeuft ueber das Opfer.

    Aber auch da gibts Ausnahmen https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__230.html

    Okay, ich hatte immer abgespeichert, dass nur das Opfer den Antrag stellt. Wenn die Staatsanwaltschaft eigenständig Ermittlungen aufnimmt, dann ist das Opfer dafür natürlich nicht verantwortlich. Für mich ist es einfach echt abstrus für den Halter eines Hundes eine Strafe zu fordern, weil der Hund mich in einem von mir gesuchten Kontakt gebissen hat. Das war hier ja keine Situation in der ein Unbeteiligter gebissen wurde. Mir geht es dabei auch nur um den strafrechtlichen Aspekt. Eine Überprüfung der Gefährlichkeit des Hundes durch das Amt steht dazu absolut nicht im Widerspruch.


    Also wenn ich mit jemandem spazieren gehe und mich dann über den anderen Hund beuge. Dann wäre es für mich echt das letzte den anderen Hundehalter wegen fahrlässiger Körperverletzung anzuzeigen. Verrückt.

    Nein, das sehe ich entschieden anders. Wenn mein Hund massiv verletzt, weil jemand sich nicht 100% akkurat hündeflüsterisch verhält, dann muss ich da einen Maulkorb draufsetzen und/oder den Hund so führen und abschirmen, dass kein Mensch überhaupt durch Drüberbeugen in seinen Nahbereich gerät.

    Ich will gar nicht absprechen, dass hier Fehler vom Hundehalter gemacht worden sein könnten. Trotzdem kann man, wenn man mit seinem Hund gemeinsame Aktivitäten mit anderen Menschen oder Hunden unternimmt, niemals gänzlich ausschließen, dass es zu Vorfällen kommen könnte. Diese Gefahr besteht einfach immer, wenn ich meinen Hund (oder auch ein anderes Tier) in den Kontakt mit seiner Umwelt treten lasse und Kontakt zulasse.

    Also wenn ich mit jemandem spazieren gehe und mich dann über den anderen Hund beuge. Dann wäre es für mich echt das letzte den anderen Hundehalter wegen fahrlässiger Körperverletzung anzuzeigen. Verrückt.

    Wird vermutlich von Amts wegen verfolgt

    Nein, fahrlässige Körperverletzung ist strafrechtlich ein Antragsdelikt. Das wird nur verfolgt und aufgenommen, wenn das Opfer dies anzeigt.

    Das ist jetzt wieder so ein Fall, wo ich mich frage, wie das passieren kann. HH mit Hund, gemeinsam mit einer Person unterwegs. Hund kennt die Person.

    Also wenn ich mit jemandem spazieren gehe und mich dann über den anderen Hund beuge. Dann wäre es für mich echt das letzte den anderen Hundehalter wegen fahrlässiger Körperverletzung anzuzeigen. Verrückt.

    Das kann man leider nur im Abo lesen.

    Ich kanns lesen? :ka:


    Kurz zusammengefasst sind die Vorwürfe: zu junge Hunde, nicht die richtigen Schutzmaßnahmen, mögliche Spannungsverluste durch Vegetation.

    Ich kann den Artikel leider auch nicht lesen. Aber das nervt halt echt, wenn es dann heißt, aber ja dies oder aber ja das. Zusammengefasst haben wir wehrhafte Weidetiere, Schafsnetze und erwachsene Herdenschutzhunde (Nach meiner Rechnung müsste Harald 3 und Feliz 2 sein). Ja, in dem Alter sind HSH noch nicht super erfahren und voll ausgereift, aber sie sind definitiv keine unerfahrenen Junghunde mehr. Irgendwo MÜSSEN Weideschutzmaßnahmen auch noch zumutbar und machbar bleiben. Bei mir ist es z.B. tatsächlich so, dass ich aufgrund der Ausmähproblematik immer weniger Festzäune stelle. Man bekommt den Zaun einfach schlecht dauerhaft frei. Da zäune ich zumindest abseits von Straßen mittlerweile lieber mobil. Gerade um diese Jahreszeit und bei tiefen Litzen ist alles andere vom Aufwand her gar nicht mehr machbar.

    "Listenhunde" finde ich z.B. als Begriff total schwierig, da ja auf jeder Liste andere Hunde stehen. Alleine in Deutschland, Österreich und der Schweiz sind es 28 Rasselisten mit 40 verschiedenen Hunderassen.


    "Kampfhund" ist als Begriff halt anders als "Jagdhund" oder "Hütehund" politisiert, wird inflationär benutzt, ist negativ belegt und suggeriert, dass die Hunde auch heute noch im überwiegenden Umfang für Kämpfe (welche auch immer) gezüchtet werden.


    "Sokas" oder "sogenannte Kampfhunde" finde ich okay, weil es den Begriff und seine Konnotation entsprechend relativiert.

    "Kampfhundtyp" z.B. fände ich aus den gleichen Gründen auch ok.


    Gehört habe ich auch schon die Bezeichnung "Großterrier". Auch als große Terrier-Bulldog-Mixe könnte man sie sicher bezeichnen.

    Schwierig finde ich es generell immer, wenn nicht klar ist, welche Hunde mit dem Begriff dann überhaupt entsprechend gemeint sind. Häufig werden alle "Listenhunde" pauschal als "Kampfhunde" bezeichnet, obwohl die Rassen ganz andere Entstehungs- und Einsatzschwerpunkte hatten und haben.