Beiträge von *Sascha*

    Sambo71

    Du interessierst dich doch scheinbar auch nicht für das Problem meines Hundes. :ka: Du gehst einfach davon aus, dass mein Hund schließlich einfach zügig vorbeigeführt werden könnte. Dass für ihn diese Situation dann aber Sch... gelaufen ist und er beim nächsten Hund wieder mehr Spannung aufbaut, das interessiert dich nicht.

    Oh…das wußte ich nicht, dass dein Hund ein Problem bei Hundebegegnungen hat….dann hoffe ich, dass du nur auf verständnisvolle Hundehalter triffst :bindafür:

    Und genau das trifft aber den Kern. Denn das mein Hund ein Problem mit Hundebegegnungen hat, ist eben nicht offensichtlich, weil da einfach schon ganz viel Arbeit drin steckt. Das weiß aber niemand, der seinen Hund am Wegesrand absetzt oder anderweitig denkt, warum kann die denn jetzt nicht einfach schnell ... Ja, könnte sie vllt sogar, aber es wäre eben für den eigenen Hund in dieser Situation nicht sinnvoll und daher macht sie eben so, wie es für den eigenen Hund sinnvoll ist.

    Sambo71

    Du interessierst dich doch scheinbar auch nicht für das Problem meines Hundes. :ka: Du gehst einfach davon aus, dass mein Hund schließlich einfach zügig vorbeigeführt werden könnte. Dass für ihn diese Situation dann aber Sch... gelaufen ist und er beim nächsten Hund wieder mehr Spannung aufbaut, das interessiert dich nicht.

    Wenn die in 100+ Meter Entfernung irgendwo am Wegrand stehen? Ich finde es ein bißchen viel erwartet, wenn alle anderen ihr Verhalten an die eigene Situation anpassen sollen, kann man meiner Ansicht nach auch nicht verlangen.

    Wir gehen unsere Runden im allgemeinen auch nicht in einem kontinuierlichen Tempo, sondern mal zügig wenn's Transitstrecke ist oder auch ganz langsam wenn es Schnüffelecke ist. Selbst damit haben manche Hundehalter ein Problem, auch wenn ich denen sage, daß sich warten nicht lohnt, da es eh sein kann, daß wir gleich wieder stehen. Ich mag dann aber auch nicht die ganze Zeit über gehen müssen, weil andere meinen, wir dürfen nicht mehr stehen bleiben, wenn wir einmal an denen vorbei sind. Steht denen auch einfach nicht zu, uns unser Tempo vorschreiben zu wollen.

    100 Meter? Soweit kann ich nicht gucken :D aber wenn ich bemerke, dass sich jemand extra vom Weg in die „Büsche“, aufs Feld oder wohin auch immer, schlägt, dann kann ich mir doch denken, wieso er dies tut und dann kann ich mich entsprechend rücksichtsvoll Verhalten und zügig vorbei gehen ….irgendwann hat man evtl. selbst so einen Hund, wo das nötig ist und dann würde man sich vermutlich freuen, wenn das Gegenüber sich entsprechend verhält….

    Ich bin gerne bereit die Adresse eines guten Hundetrainers mitzuteilen, dann ist bei entsprechendem Training ein Spießrutenlauf wahrscheinlich schon bald nicht mehr nötig. Ansonsten nein, ist nicht mein Problem. Ich nehme an Engstellen sicherlich Rücksicht und ich werde nicht aktiv auf den Hund zugehen oder meinen Hund provozieren lassen, aber nein, weiteres ist wirklich nicht mein Verantwortungsbereich.

    Wenn jemand schon ausweicht, aus welchen Gründen auch immer….die sind im Grunde egal, dann führe ich meine Hunde zügig dran vorbei und lasse nicht jeden Grashalm beschnüffeln und markieren…muss doch echt nicht sein :ka:

    Und ich bestätige bei meinem Hund eben genau dieses Verhalten, denn damit nimmt er Druck aus der Begegnung. Und nun?

    Es ist doch nicht mein Problem, wenn jemand mit seinem Hund nicht weiter geht und ich sehe es auch nicht ein, das zu meinem Problem zu machen. Jeder darf mit seinem Hund stehenbleiben, aber man kann nicht verlangen, dass andere dann das von ihm erwünschte Verhalten zeigen. Jeder darf eine Hundebegegnung so managen, wie er es für richtig hält, solange er seinen Hund kontrolliert, nicht zum anderen lässt und auch Provokationen möglichst unterbindet.

    Ich habe mich irgendwann dabei ertappt, dass ich dem Wunsch der ihren Hund absetzenden Hundehalter nachgebe und möglichst zügig vorbeigegangen bin, egal ob das in dieser Situation für MEINEN Hund sinnvoll war oder nicht. Seit ich das bemerkt habe, habe ich das geändert, denn für meinen Hund ist gerade das daraufzulaufen schwierig und das wird durch das Absetzen stark verlängert. Also nähere ich mich jetzt in meinem Tempo, was nun zur Folge hat, dass die Hundehalter, die vorher abgesetzt hatten, nun eben doch manchmal weiterlaufen.

    Ansonsten ist es mir eigtl wurscht, was die Leute mit ihrem Hund machen, solange sie ihn gut festhalten. (Nerven tun mich nur Hundehalter, die mit ihrem Kläffer auf dem Fahrrad vorbeirauschen.) Das einzige, was ich mir halt mittlerweile sage, ist, dass ich mich in meinem Verhalten dadurch nicht beeinflussen lasse und nicht automatisch das tue, was von mir nun erwartet wird, sondern das, was für mich und meinen Hund dann in dieser Situation am sinnvollsten ist.

    Hundundmehr
    Dir ist schon bewusst, dass es sich in dem oben von mir eingestellten Urteil, dass in den Verwaltungsvorschriften die Grundlage für die Definition "gefahrdrohend" gebildet hat, um zwei 4-Monate alte Welpen/Junghunde der Rasse Barsoi gehandelt hat?

    Ansonsten stelle ich nur fest, dass du keinerlei Erfahrung mit Gefährlichkeitseinstufungen und der Arbeitsweise auf den Ämtern hast. Wir können jetzt ewig über unsere persönliche Auslegung der Rechtsbegriffe diskutieren oder du informierst dich einfach mal über Einstufungsentscheidungen und die Rechtsprechung diesbzgl.

    Wurden die Welpen dann schon als gefährlich eingestuft mit allen Konsequenzen?

    Das Urteil ist von 1996. Ich glaube diese explizite Begrifflichkeit des "gefährlichen Hundes" mit den entsprechenden meist statischen Auflagen gab es damals noch nicht. Aus dem Urteil ist zu entnehmen, dass es aufgrund der damals gültigen Gefahrhundeabwehrverordnung Auflagen gegeben hat (Vermutlich eine Leinenpflicht). Müsste man recherchieren.

    Entscheidend ist jedoch die Definition von Gefährlichkeit in diesem Urteil und diese liegt eben den heutigen Entscheidungen zur Einstufung zugrunde.

    Hundundmehr
    Dir ist schon bewusst, dass es sich in dem oben von mir eingestellten Urteil, dass in den Verwaltungsvorschriften die Grundlage für die Definition "gefahrdrohend" gebildet hat, um zwei 4-Monate alte Welpen/Junghunde der Rasse Barsoi gehandelt hat?

    Ansonsten stelle ich nur fest, dass du keinerlei Erfahrung mit Gefährlichkeitseinstufungen und der Arbeitsweise auf den Ämtern hast. Wir können jetzt ewig über unsere persönliche Auslegung der Rechtsbegriffe diskutieren oder du informierst dich einfach mal über Einstufungsentscheidungen und die Rechtsprechung diesbzgl.

    Und hier übrigens das Urteil, in dem das gefahrdrohende Anspringen entsprechend definiert wurde und welches die Grundlage für die Verwaltungsvorschriften diesbzgl. bildet.

    Bürgerservice Hessenrecht - 11 TG 2638/96 | Hessischer Verwaltungsgerichtshof 11. Senat | Beschluss | Verwirklichung des Merkmals "in gefahrdrohender Weise" einer Gefahrenabwehrverordnung durch das ...



    Zitat

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    Soweit der Antragsteller meint, das Verhalten seiner Hunde habe nach allgemein polizeirechtlichen Grundsätzen keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit geschaffen, unterliegt er einem Irrtum. Daß die durch Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz geschützte körperliche Integrität von Menschen zu den Schutzgütern des Polizeirechts gehört, bedarf keiner Erläuterung. In dieses Schutzgut wird durch Angriffe von Tieren nicht erst dann eingegriffen, wenn es zu äußeren Verletzungen kommt, sondern bereits dann, wenn sich der betroffene Mensch durch das Verhalten des Tieres - objektiv nachvollziehbar - in seinem körperlichen und seelischen Wohlbefinden beeinträchtigt sieht. Eine solche Beeinträchtigung ist jedenfalls dann nachvollziehbar, wenn der anspringende Hund den betroffenen Menschen bei seinen Aktionen berührt, was im Fall der Anzeigeerstatterin H der Fall war.


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    Auch der Senat ist der Auffassung, daß dem Antragsteller mit dem, was ihm die angegriffene Verfügung abverlangt, nicht mehr als das auferlegt wird, was bei einer verantwortlichen Hundehaltung selbstverständlich ist. Es geht nicht an, daß Hunde, bei denen bekannt oder absehbar ist, daß sie Menschen - und sei es "in spielerischer Weise" - anspringen, außerhalb eingefriedeter Privatgrundstücke frei herumlaufen. Kein Hundehalter kann erwarten, daß Passanten und insbesondere spielende Kinder und andere besonders schutzbedürftige Personen über Spezialkenntnisse verfügen, die erforderlich wären, um ein "spielerisches" Anspringen von einem ernstgemeinten Angriff zu unterscheiden. Es ist deshalb eine Selbstverständlichkeit, daß Hunde, die zu einem entsprechenden Verhalten neigen, außerhalb eingezäunter Privatgrundstücke nur angeleint geführt werden.

    Ich wollte nur noch einmal einwerfen, dass ich lediglich auf die Fragen von Maevan geantwortet habe. Unter anderem auf die Frage, ob die Goldi-Halterin ordnungsrechtliche Konsequenzen fürchten müsste, hätte der Goldi gebissen. Darauf lässt sich eben nur antworten, dass bereits das Anspringen und die dadurch entstandene Verletzung des Joggers in den meisten Bundesländern ordnungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann und ich wies darauf hin, dass man einen Hund, den man in solchen Situationen nicht sicher abrufen kann, lieber anleinen sollte und man sich eben bewusst machen sollte, dass Passanten eben manchmal Hunde triggern und man sich deswegen gut überlegen sollte, ob der eigene Hund solche Begegnungssituationen wirklich kann und er im ausreichenden Gehorsam steht, dass man als HH so eine Situation im Zweifel auch einfach abbrechen kann.
    In der Realität wird es nämlich eher nicht funktionieren die Schuld für Zusammenstöße und evtl. Verletzungen auf den Jogger zu schieben. Und es entsetzt mich ehrlich noch immer, dass solche Zusammenstöße zwischen freilaufenden Hunden und Passanten von einigen hier als "Shit happens" abgetan werden, bzw. gesagt wird, das wäre ja nicht passiert, wenn der Passant sich anders verhalten hätte.

    Einen Vergleich des Vorfalls mit dem Goldi zu anderen hier besprochenen Beißvorfällen habe ich an keiner Stelle gezogen.