Beiträge von *Sascha*

    Der Hund sprang am Jogger hoch und verletzte ihn dabei mit einer Kralle. Das ist per Definition ein gefahrdrohendes Anspringen, da es zu einer Verletzung kam. Selbst wenn es zu keiner Verletzung gekommen wäre, hätte es allein ausgereicht, dass objektiv die Möglichkeit einer Verletzung bestanden hätte. Das kannst du gerne anders bewerten, ist aber geltende Gesetzeslage in den meisten BL.



    Zitat

    Auch hier: Woher nimmst du, dass der Jogger sich tatsächlich bedroht gefühlt hat?

    Der Hund hat gar nichts gemacht, was den Jogger bedroht hätte.

    Alleine die Tatsache, dass der Hund sich zufälligerweise auf dem Weg aufhielt, den der Jogger gerade langlief, birgt noch keinen Tatbestand einer Bedrohung.

    Auslöser für die Reaktion des Hundes war die sehr deutliche Aktion des Joggers, der zielgerichtet auf den Hund zulief.

    Sicherlich ist zu bewerten, warum der Jogger dies tat und ob er eine Mitverschulden am Verhalten des Hundes trug. Das heißt, man müsste dem Jogger zunächst einmal nachweisen, dass er gewusst hat oder hätte wissen müssen, dass sein Verhalten zu einem Anspringen des Hundes führen könnte. Bzgl. ordnungsrechtlicher Konsequenzen hätte der Jogger mit seinem Verhalten das Anspringen sogar bewusst herbeiführen wollen müssen.
    Viel Spaß dabei aus der Situation eine Bedrohungssituation zu konstruieren, in der der freilaufende Hund einen Menschen hätte anspringen dürfen.

    Oder ich denke an die Diskussion wenige Seiten vorher, wo Einige gesagt haben, wenn ein Jogger mit ausgebreiteten Armen auf nen Hund zu rennt, darf der ihn nicht anspringen (wobei der Goldi eher mit Küsschen beschwichtigt hat).

    Oder muss aus dieser Situation sofort abrufbar sein.

    Interessante Einstellung, dass du die Verletzungen eines Menschen, die durch das Anspringen eines evtl. freundlichen Hundes entstanden sind, relativierst. Ein Hund muss so geführt werden, dass er Menschen, Hunde oder andere Tiere nicht gefährdet und das im Freilauf erst recht. Ob die Gefährlichkeit aus einem aggressiven Verhalten oder einem freundlich gemeinten Verhalten des Hundes resultiert, ist aus Gefahrenabwehrsicht irrelevant. Die Gefährlichkeit insbesondere im öffentlichen Raum liegt immer in der Führung begründet und ist damit eine Frage der Hund-Halter-Kombination. Und daher ist diese Frage einfach zu beantworten.



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    Wie hätte das der Ausstellungs-Bully wohl geregelt. Oder wenn Jogger von hinten an ihm durchrennen?

    Der Bully hätte ebenso wie der Golden Retriever so geführt werden müssen, dass er keine Gefährdung für den Jogger darstellt.

    Und ich sage das gerne noch einmal. Von einem evtl. sogar völlig unerfahrenen Jogger darf und kann kein Hundehalter erwarten, dass sich dieser gegenüber einem freilaufenden Hund richtig zu verhalten weiß. Das Gebot heißt Abstand, aber wenn sich der Jogger bedroht gefühlt hat, dann darf er alle seiner Meinung nach angemessenen Abwehrmaßnahmen ergreifen. Kommt der eigene Hund mit einem solchen irritierenden Verhalten anderer Menschen nicht zurecht, so muss er an der Leine geführt oder rechtzeitig abgerufen werden. Und ja, allein die Tatsache, dass der Hund frei lief und nicht zurück- oder ins Stopp gerufen wurde, ist völlig ausreichend dafür, dass der Jogger sich bedroht fühlen darf.

    Ich gehe einfach mal davon aus, dass Leute ihre Hunde erziehen

    Ich WEIß aber nicht, ob der Hund, an dem ich vorbeijoggen will, entsprechend erzogen ist.

    Wobei das dann echt traurig ist, wenn man schon bei jedem Hund, an dem man vorbeiläuft oder -fährt damit rechnet, angesprungen oder belästigt zu werden. Gut, ich erlebe das tatsächlich auch häufiger, dass die Leute sich manchmal sogar recht überschwänglich bedanken, dass ich meinen Hund in einer Begegnungssituation herannehme oder auch nur abliegen lasse (Anleinen tue ich dabei selten). Häufig noch mit dem Kommentar: "Der ist aber gut erzogen." Manchmal frage ich dann tatsächlich auch mal nach, ob das denn nicht alle Hundehalter so machen, was dann leider regelmäßig verneint wird. Das macht mich traurig und ich verstehe es auch nicht, warum man sich als Hundehalter so rücksichtslos verhalten muss. Nur weil man denkt, dass der eigene Hund ja lieb ist und nichts tut, kann ich den doch nicht einfach auf fremde Menschen zulaufen lassen. Und nein, damit meine ich nicht ignorant mit Abstand vorbeilaufende Hunde, die sicher unter der Kontrolle ihres Halters stehen. Das Problem ist nur, solange eben 9/10 dieser ignorant vorbeilaufenden Hunde dann eben doch nicht ignorant sind und/oder nicht ausreichend gehorchen, solange wird halt auch der wirklich ignorante und gut erzogene Hund als Problem wahrgenommen.

    Thema Überholvorgang oder Begegnungssituation: Ich erwarte, dass man sich bemerkbar macht, die Geschwindigkeit anpasst (Nein, nicht Schrittgeschwindigkeit, sondern halt 15 statt 35 km/h mit dem Fahrrad) und mit ausreichendem Abstand passiert. Je mehr Abstand, desto höher kann natürlich auch die Geschwindigkeit sein.
    Vom Hundehalter erwarte ich, dass er seinen Hund der Wegstrecke angemessen, schnell sichern kann. Auf stark frequentierten Wegen, die z.B. noch gemeinsam mit Radfahrern genutzt werden, muss das entsprechend schneller gehen als auf irgendwelchen einsamen Waldwegen oder reinen Fußwegen.

    Du hast genau zu dieser Aussage mehrere unterschiedliche Urteile von unterschiedlichen Usern verlinkt bekommen.

    Gandorf hat 2x das Urteil zu den Dackeln verlinkt. Du dann ebenfalls noch einmal. Ich habe mir die Urteilsbegründung zu selbigem Urteil (Aktenzeichen: 5 U 27/03) durchgelesen und die gibt eben genau das wider, was ich dazu geschrieben habe.

    Terri-Lis-07
    Ich wollte meinen Einwurf auch keinesfalls als Vorwurf oder Anspruch an alle Hunde verstanden wissen. Ich kann halt einfach nie davon ausgehen, dass sich alle Menschen oder Tiere erwartungsgemäß verhalten, deswegen kommt mein Hund z.B. in engeren Begegnungen mit anderen Hunden grundsätzlich an die Leine, denn während er bei Begegnungen mit Menschen allen mir bekannten oder vorstellbaren Merkwürdigkeiten gelassen entgegensieht, gilt das eben nicht für Artgenossen. Andere Hunde haben in anderen Situationen ihre Schwächen. Wichtig ist, dass man als Hundehalter das weiß und einschätzen kann, insbesondere eben dann, wenn man seinen Hund in den Freilauf lässt.

    Timur würde es einfach "kopfschüttelnd" ignorieren. Menschen machen merkwürdige Sachen, das ist er gewohnt.

    Aber genau darum geht es ja, man muss die Trigger seiner Hunde kennen und sie entsprechend führen bzw. rechtzeitig abrufen und sichern. Wenn man sich darauf verlässt, dass die Mitmenschen schon immer das unserer Meinung nach korrekte Verhalten zeigen werden, dann wird man eben immer wieder Überraschungen erleben, die im Zweifel dann dumm ausgehen können und die entsprechenden rechtlichen Konsequenzen nach sich ziehen.

    Das Urteil würde ich gerne lesen.

    Bin zwar noch nicht zum gesamten Nachlesen gekommen, aber darauf antworte ich direkt - ein Urteil von 2017, bei genauerer Suche finden sich bestimmt noch etliche, auch jüngere Urteile:


    Gericht urteilt: Jogger trägt Mitschuld an Unfall mit Hund (morgenpost.de)

    Das ist ein Artikel über dem Fall von 1999 über den wir seit einigen Seiten sprechen. Ein Jogger ist über einen frei laufenden Dackel gestürzt, der den Weg kreuzte. Das Gericht bejahte daraufhin ein Mitverschulden des Joggers, da dieser die Hunde bereits aus der Entfernung gesehen hatte und trotzdem ohne Verlangsamung seines Tempos oder einen Bogen zu machen, an ihnen vorbeilief. Zudem lief er beim Vorfall so dicht hinter seinem Vordermann, dass seine Sicht auf den Weg und die Dackel erheblich beeinträchtigt war. Daher sprach ihm das Gericht ein Mitverschulden von 30% zu. Der Dackelhalter haftete also nur zu 70% für die Schäden des Joggers. Die Dackel sind hier lediglich quer über den Weg gelaufen und hatten keinesfalls den Jogger aktiv belästigt oder angesprungen.

    Und selbst bei diesem Urteil wurde die Haftung des Hundehalters lediglich um 30% Mitschuld des Geschädigten reduziert.

    Wenn der sich bedroht fühlt (was hier im Thread als quasi selbstverständlich postuliert wurde, wenn man sich neben dem/zum Hund runterbeugt)

    Nö, meine Aussage war, dass es für den Hund eine bedrohliche Geste ist, wenn man sich ÜBER ihn beugt und diese Geste dann zu einer Reaktion des Hundes führen kann. Und dabei spielt es bei der Bewertung eben erstmal keine Rolle, dass die meisten Hunde bereits die Erfahrung gemacht haben, dass Menschen halt häufig zu blöd sind, das zu wissen und deswegen darauf nicht mehr reagieren.

    Sich in 1-2m Abstand neben einem Hund die eigenen Schuhe zu richten, ist dagegen eine gänzlich andere Situation.