Alles anzeigenIch weiß, dass Katzen gezielt ihre Krallen einsetzen, um Verletzungen zuzufügen.
Von Hunden wäre mir das neu.
So ohne Nennung des Kontextes wird in deinem Beitrag eine Verletzung suggeriert, die durch einen Fehler im Führen des Hundes verursacht wurde.
Ob ein Gericht das genau so als Fakt ansieht, wie du es hier darstellst, bezweifel ich doch sehr.
Der Hund sprang am Jogger hoch und verletzte ihn dabei mit einer Kralle. Das ist per Definition ein gefahrdrohendes Anspringen, da es zu einer Verletzung kam. Selbst wenn es zu keiner Verletzung gekommen wäre, hätte es allein ausgereicht, dass objektiv die Möglichkeit einer Verletzung bestanden hätte. Das kannst du gerne anders bewerten, ist aber geltende Gesetzeslage in den meisten BL.
ZitatAuch hier: Woher nimmst du, dass der Jogger sich tatsächlich bedroht gefühlt hat?
Der Hund hat gar nichts gemacht, was den Jogger bedroht hätte.
Alleine die Tatsache, dass der Hund sich zufälligerweise auf dem Weg aufhielt, den der Jogger gerade langlief, birgt noch keinen Tatbestand einer Bedrohung.
Auslöser für die Reaktion des Hundes war die sehr deutliche Aktion des Joggers, der zielgerichtet auf den Hund zulief.
Sicherlich ist zu bewerten, warum der Jogger dies tat und ob er eine Mitverschulden am Verhalten des Hundes trug. Das heißt, man müsste dem Jogger zunächst einmal nachweisen, dass er gewusst hat oder hätte wissen müssen, dass sein Verhalten zu einem Anspringen des Hundes führen könnte. Bzgl. ordnungsrechtlicher Konsequenzen hätte der Jogger mit seinem Verhalten das Anspringen sogar bewusst herbeiführen wollen müssen.
Viel Spaß dabei aus der Situation eine Bedrohungssituation zu konstruieren, in der der freilaufende Hund einen Menschen hätte anspringen dürfen.