Beiträge von *Sascha*

    Merkwürdige Entwicklung dieses Threads.

    So, ich dachte an einen Zwergpudel 😄 aber auch Zwergdackel habens mir angetan, ich finde die einfach goldig, habe aber bedenken bezüglich trainierbarkeit. Optisch würde mir auch ein Jack Russel sehr gefallen, ich denke jedoch dem würden wir nicht gerecht werden?

    Ich mag keine hibbeligen, nervösen Hunde, der Vierbeiner sollte also auch gut mal abschalten können.

    Bin gespannt auf eure Antworten und hoffe ihr könnt mir etwas klarheit verschaffen :smiling_face:

    Joar, steht ja alles schon im Eingangstext.

    Bei dem Anforderungsprofil klein und immer mit dabei, "leicht" erziehbar und Lust auf bisl Spaß mit Menschen oder auch mal nicht, hätte ich auch sofort zu einem Havaneser, Malteser etc. geraten.
    Zu den drei von dir Eingangs genannten Rassen hast du doch direkt schon selbst die Dinge benannt, die eher nicht so passen würden. ??? Das kann man eben nur bestätigen. Anderes Anforderungsprofil, dann passen vllt auch andere Hunde, aber willst du das? Man hat doch eigentlich schon eine recht klare Vorstellung von dem, wie man gerne mit seinem Hund zusammenleben möchte. Der beste Hund ist der, der sich gut in den Alltag integrieret und nicht unbedingt immer der, den man aus anderen Gründen favorisiert, aber dann im Alltag damit kämpft, dem Hund auch gerecht zu werden.

    Wenn ich das richtig sehe, dann haben Ordnungsamt und Veterinäramt gemeinsam den Hund und wohl auch dessen Haltung begutachtet und entsprechende sofort zu vollziehende Auflagen gemacht, die nun erstmal bis zur endgültigen Prüfung des Falles gelten. Ich sehe da wirklich keinen Anlass von fehlender Handlungsfähigkeit zu sprechen oder über nicht dem Fall angepasste Sofortmaßnahmen zu klagen. Ich behaupte jedenfalls nicht, den Fall, den Hund und die Haltungsumstände besser beurteilen zu können als die Fachkräfte, die sich vor Ort ein Bild gemacht haben.

    Sobald Geld geflossen ist, ist die Schwester Eigentümerin.

    Nicht zwangsläufig. Es gibt ja durchaus Vertragsgestaltungen, bei denen Geld fließt, aber man kein Eigentum erwirbt.

    Zb Leasingverträge oder Mietverträge.

    Im Bereich des Auslandstierschutzes werden wohl häufig atypische Verwahrungsverträge geschlossen, da geht dann auch kein Eigentum über.

    Aber da muss sich wie gesagt ein Profi den genauen Wortlaut des Vertrages anschauen.

    Genau so ist es! Als erstes ist zu klären, wer Eigentümer des Hundes ist.

    Ist es der der Tierschutzverein, dann Vertrag kündigen und Frist zur Abholung setzen. (Wer Rechte will, der muss auch Pflichten ertragen können.)

    Ist das Eigentum mit dem Vertrag übergegangen, dann muss man selbst sehen, wo man nun mit dem Hund bleibt. Das nennt sich Verantwortung übernehmen. Am Einfachsten ist es dann, den Hund einfach irgendwie bei ebay zu verticken, das machen ganz viele HH so, wenn sir erst vergessen zu erziehen, sich dann keine Hilfe holen und schließlich alles so eskaliert, dass der Hund jetzt schnell weg muss ... sorry für den Zynismus ...

    A...backen zusammendrücken, Erspartes zusammenkratzen und schauen, welche Lösungen man selbst leisten und/oder finanzieren kann. Das würde es heißen, endlich Verantwortung zu übernehmen. Vielleicht kann auch jemand im Bekanntenkreis den Hund übernehmen.

    Eine rechtliche Grundlage für eine Einschläferung sehe ich hier nicht und ein Amtsveterinär wird einem nur insofern helfen, dass er entsprechende Auflagen macht, sodass endlich im Sinne des Hundes und der Kinder gehandelt wird. Die Kosten dafür wird die HH tragen müssen.

    WorkingDogs Ging in den zitierten Passagen um den Bärenangriff in Frankreich, von paar Seiten vorher.

    Auch da würde das Jagdrecht nichts ändern, weil das Bundesnaturschutzgesetz greift und das schlimme ja der Verstoß gegen dieses wäre. Das Gesetz kommt da bei großen, proaktiven Raubtieren einfach an seine Grenzen. Jagdrechtlich ist ein Schonzeitvergehen auch nicht ohne, aber man hätte dann einfach zwei Vergehen statt einem.

    Ich kann nicht sagen, wie die Gesetze in Frankreich sind, aber in Deutschland wäre der Angriff eines Bären ein Notstand und es würde entsprechend geprüft werden, ob mit angemessenen Mitteln reagiert wurde.

    So ist z.B. auch der niederländische Jäger, der auf einer Jagd 2019 in Deutschland einen Wolf erschoss, um Jagdhunde zu schützen mittlerweile zweimal, in erster und in zweiter Instanz, frei gesprochen worden.

    In Deutschland muss das nicht gemeldet werden.

    Ich hab beide Male danach einen Fragebogen der Krankenkasse zugeschickt bekommen, die sich nämlich gerne das Geld für die Behandlung von der Versicherung des Halters wiederholen wollten…

    Edit: Und die haben Namen und Adresse des Halters ebenso wie Beschreibung von Hund und Vorfall angefragt.

    Die Versicherungen melden aber nichts der Behörde. Da geht es nur darum, die Kosten erstattet zu bekommen, in dem Umfang, in dem der Halter des Hundes haftet.

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    Ich finde die Schilderung auch etwas unübersichtlich. Der Hund hat dich schwer gebissen, aber du hast nur Angst um dich, nicht aber um dein Kind, das dort gerne wieder spielen würde auf dem Bauernhof. Und ansonsten schätzen alle anderen Personen den Hund als "lieb" ein, obwohl er dich so schwer gebissen hat? Wie erklären die sich denn diesen Vorfall?