Beiträge von *Sascha*

    Du hast genau zu dieser Aussage mehrere unterschiedliche Urteile von unterschiedlichen Usern verlinkt bekommen.

    Gandorf hat 2x das Urteil zu den Dackeln verlinkt. Du dann ebenfalls noch einmal. Ich habe mir die Urteilsbegründung zu selbigem Urteil (Aktenzeichen: 5 U 27/03) durchgelesen und die gibt eben genau das wider, was ich dazu geschrieben habe.

    Terri-Lis-07
    Ich wollte meinen Einwurf auch keinesfalls als Vorwurf oder Anspruch an alle Hunde verstanden wissen. Ich kann halt einfach nie davon ausgehen, dass sich alle Menschen oder Tiere erwartungsgemäß verhalten, deswegen kommt mein Hund z.B. in engeren Begegnungen mit anderen Hunden grundsätzlich an die Leine, denn während er bei Begegnungen mit Menschen allen mir bekannten oder vorstellbaren Merkwürdigkeiten gelassen entgegensieht, gilt das eben nicht für Artgenossen. Andere Hunde haben in anderen Situationen ihre Schwächen. Wichtig ist, dass man als Hundehalter das weiß und einschätzen kann, insbesondere eben dann, wenn man seinen Hund in den Freilauf lässt.

    Timur würde es einfach "kopfschüttelnd" ignorieren. Menschen machen merkwürdige Sachen, das ist er gewohnt.

    Aber genau darum geht es ja, man muss die Trigger seiner Hunde kennen und sie entsprechend führen bzw. rechtzeitig abrufen und sichern. Wenn man sich darauf verlässt, dass die Mitmenschen schon immer das unserer Meinung nach korrekte Verhalten zeigen werden, dann wird man eben immer wieder Überraschungen erleben, die im Zweifel dann dumm ausgehen können und die entsprechenden rechtlichen Konsequenzen nach sich ziehen.

    Das Urteil würde ich gerne lesen.

    Bin zwar noch nicht zum gesamten Nachlesen gekommen, aber darauf antworte ich direkt - ein Urteil von 2017, bei genauerer Suche finden sich bestimmt noch etliche, auch jüngere Urteile:


    Gericht urteilt: Jogger trägt Mitschuld an Unfall mit Hund (morgenpost.de)

    Das ist ein Artikel über dem Fall von 1999 über den wir seit einigen Seiten sprechen. Ein Jogger ist über einen frei laufenden Dackel gestürzt, der den Weg kreuzte. Das Gericht bejahte daraufhin ein Mitverschulden des Joggers, da dieser die Hunde bereits aus der Entfernung gesehen hatte und trotzdem ohne Verlangsamung seines Tempos oder einen Bogen zu machen, an ihnen vorbeilief. Zudem lief er beim Vorfall so dicht hinter seinem Vordermann, dass seine Sicht auf den Weg und die Dackel erheblich beeinträchtigt war. Daher sprach ihm das Gericht ein Mitverschulden von 30% zu. Der Dackelhalter haftete also nur zu 70% für die Schäden des Joggers. Die Dackel sind hier lediglich quer über den Weg gelaufen und hatten keinesfalls den Jogger aktiv belästigt oder angesprungen.

    Und selbst bei diesem Urteil wurde die Haftung des Hundehalters lediglich um 30% Mitschuld des Geschädigten reduziert.

    Wenn der sich bedroht fühlt (was hier im Thread als quasi selbstverständlich postuliert wurde, wenn man sich neben dem/zum Hund runterbeugt)

    Nö, meine Aussage war, dass es für den Hund eine bedrohliche Geste ist, wenn man sich ÜBER ihn beugt und diese Geste dann zu einer Reaktion des Hundes führen kann. Und dabei spielt es bei der Bewertung eben erstmal keine Rolle, dass die meisten Hunde bereits die Erfahrung gemacht haben, dass Menschen halt häufig zu blöd sind, das zu wissen und deswegen darauf nicht mehr reagieren.

    Sich in 1-2m Abstand neben einem Hund die eigenen Schuhe zu richten, ist dagegen eine gänzlich andere Situation.

    Danke, die Gefährdungshaftung wurde um 30% gekürzt, weil der Jogger die Hunde schon aus weiter Entfernung gesehen hat und es ihm zumutbar gewesen wäre, einen Bogen zu laufen. Das Urteil ist 20 Jahre alt.


    urteile_vorschau - Sportgericht.de - Online-Fachmagazin für Sport und Recht. (archive.org)

    Zitat:
    "Das hat der Kläger nicht getan.

    Der Kläger hat die Hunde schon von weitem gesehen. Dennoch hat er sich laufend und in nicht herabgesetzter Geschwindigkeit den beiden links und rechts des Weges befindlichen Dackeln genähert, wobei er nicht damit rechnen konnte, dass sie dort auch verbleiben würden. Hinzu tritt noch ein weiterer Umstand, der dem Kläger anzulasten ist. Nach seinem eigenen Vorbringen lief er in einem so knappen Abstand hinter dem Zeugen M., dass ihm die Sicht nach vorne genommen war. Das war unter den gegebenen Umständen ebenfalls unvorsichtig, denn er hätte die nicht angeleinten Tiere im Auge behalten müssen, um sich hierdurch auf deren unberechenbares Verhalten einstellen zu können. Diese Nachlässigkeiten "in eigener Sache" rechtfertigen es, dem Kläger ein mitverursachendes Verschulden in Höhe von 30 % anzulasten und seine Ersatzansprüche entsprechend zu kürzen."


    Außerdem bleibt festzuhalten, dass der Jogger lediglich über die Dackel gestolpert ist.



    Beim zweiten Artikel kann ich leider nur den Teaser lesen.

    Manche Radfahrer klingeln nicht und man bemerkt sie als HH leider zu spät.

    Das hatte ich letztens, mal wieder ein Radfahrer ohne Klingel rast an mir vorbei. In dem Moment wechselt mein Hund ein Stück vor mir die Wegseite. Ich schreie nur Stopp, Hund steht. Glück gehabt. Ich hätte den Typen erwürgen können.

    SheltiePower


    Du hast natürlich mit allem Recht, was du sagst.


    Die Meinung von Gerichtsurteilen — vielleicht geh ich gleich noch eins raussuchen — ist, dass man als Jogger zumindest die paar Schritte vorbei GEHEN sollte.

    Das Urteil würde ich gerne lesen.



    Zitat

    Aus dem Bauch heraus hätte ich das Anspringen als Beschwichtigung gedeutet.

    Völlig egal, der Mensch wurde nicht nur angesprungen, sondern sogar verletzt. Wiederholt sich eine solche Situation und wird dies angezeigt, kann und wird der Hund auch häufig als Gefahrhund eingestuft.


    Zitat

    Es gibt ja nicht nur Schwarz-Weiß. Es können auch mal 3 “Leute” einen Fehler machen, ohne böse Absicht/Fahrlässigkeit.

    Der Goldie hat nicht gebissen, sein Frauchen hat so schnell wie möglich versucht zu managen, der Jogger hat sich wegen dem Kratzer nicht beschwert.

    Wenn alle drei draus lernen, ist es doch glimpflich ausgegangen.

    Dem stimme ich zu.


    Zitat

    Normalerweise sollte schon Raum für kleine Fehler von Mensch oder Hund sein, ohne dass es gleich schwere Verletzungen gibt.

    Einen nicht sicher abrufbaren/korrigierbaren Hund nicht heranzurufen, wenn man anderen Menschen oder Tieren begegnet halte ich NICHT für einen KLEINEN Fehler. Da ist mir entschieden zu viel Sorglosigkeit im Verhalten der Hundehalterin. Es kann mal passieren, dass man zu spät reagiert, ja, aber dann relativiere ich als HH nicht, sondern lerne aus meinem Fehler.