Im Prinzip muss man als Hundehalter doch sowieso erstmal froh sein, wenn Hunde überhaupt erlaubt sind. Deswegen kann ich diese Diskussion zwar irgendwie verstehen, dass es ja auch schade ist, wenn der einzige Gasthof nur aufgrund eines Wirtshundes nicht infrage kommt, andersrum ist der Besuch eines Gasthofes, in dem Hunde halt gar nicht erst erlaubt sind, ja gar nicht erst möglich.
Ich habe bei mir auf dem Hof tatsächlich ja auch Kundenbetrieb und ja, mein Hund läuft hier auf dem Grundstück natürlich frei. Er wohnt hier. Daher sind auf dem Grundstück nur Hunde erlaubt, die sich freilaufend mit meinem Hund verstehen. Mein Betrieb, meine Entscheidung.
Das ist find ich auf vollkommen legitim. Aber vermutlich wirst du auch dafür gesorgt haben, dass deine Kunden das wissen. Dann ist das dein gutes Recht.
LG
Franziska mit Till
Natürlich. Die Situationen sind auch nur bedingt vergleichbar. Worum es mir hier tatsächlich ging, ist, dass ich als Inhaber des Hausrechts über die Bedingungen entscheiden kann, unter denen Hunde mitgebracht werden können. Warum sollte ich alle Hunde verbieten, wenn es doch auch Hunde gibt, die unproblematisch mitgebracht werden können und deren Besitzer mit den Umständen fein gehen. Warum sollte ich deswegen alle Hunde verbieten oder meinen Hund wegsperren, damit alle Hunde mitgebracht werden können.
Womit ich absolut konform gehe ist, dass auf einen freilaufenden Hund hingewiesen werden sollte, damit sich alle darauf einstellen und ihre Konsequenzen daraus ziehen können, mehr aber eben auch nicht.