Ich würde ob erwachsener oder Kind mich immer absichern.
Kannte einen Fall wo jemand wegen fahrerflucht angezeigt worden war obwohl das erwachsene Opfer gesagt hat es bräucht keinen Krankenwagen.
So in etwa ... Nur weiss ich halt nicht, wie die Rechtslage bei solchen Vorfällen ist, also ob sie der aus dem Strassenverkehr ähnelt (hab ich mich noch nie mit beschäftigt, ob ich müsste oder nicht ).
Also wir haben in Deutschland § 323c StGB Unterlassene Hilfeleistung; Behinderung von hilfeleistenden Personen
Als Unfallverursacher kommt man auch noch in die Garantenstellung aufgrund pflichtwidrigem gefährlichen Vorverhalten (sog. Ingerenz)
Einstein51 Wie würdest du dich absichern? Praktisch, im Leben, würde ich es auch so machen wie Sunti . Fragen ob alles ok ist und wenn derjenige sagt "ja" würde ich auch weitergehen.
Rechtlich sieht das etwas kniffeliger aus wenn man es ganz genau betrachten will. Wie immer. Soll ich mal? Ach was ich bin gerade drin. ^^ Und natürlich ist das nur meine Rechtsauffassung - ein Richter kann das anders sehen.
Zitat(1) Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Unglücksfälle - sind plötzlich auftretende Ereignisse, die eine erhebliche Gefahr für die Gesundheit oder das Leben darstellen.
Erheblich meint starke Schmerzen, stark blutende Wunden, tiefe Wunden (alles was die Haut durchdrungen hat), schwere plötzliche Erkrankungen, Anfälle und alles was bleibende Schäden verursachen könnte.
Ein bisschen Zwicken (Schmerzen sind subjektiv) und ein paar Kratzer fallen da nicht drunter. In diesem Zusammenhang erwähne ich mal die Erforderlichkeit. Der Rest sollte eigendlich selbsterklärend sein.
Vielleicht noch ein wenig zur Zumutbarkeit. Den Notruf zu wählen ist immer zumutbar.
Interessant wird dann die Garantenstellung, die man ja hat sobald man selbst einen Hund hat. Kurz man hat halt dafür zu sorgen das der eigene Hund niemanden beißt. Hat er nun gebissen ist man immernoch da drin aufgrund pflichtwidrigem gefährlichen Vorverhaltens. Und da kommt dann §13StGB Begehen durch Unterlassen ins Spiel. (Ich weiß, auch schon beim Biss, aber jetzt gehts ja ums hinterher ^^) Und da kann es dann ganz schlimm werden. Den Garanten werden nach dem Tatbestand bestraft den sie eigendlich verhindern sollen. Je, nach Ausgang kann das Fahrlässige Körperverletzung oder Tötung sein. Also zusätzlich zu der bereits bestehenden Fahrlässigen Körperverletzung die sowieso schon im Raum steht, weil der Hund gebissen hat.
Klingt ihregendwie alles doppeltgemoppelt, aber so ist das manchmal. Es kann beim einfach weggehen noch viel schlimmer kommen.
Und wie immer kommt es auf die Objektivität an. Das der Verletzte und der Helfer beide der Meinung sind dass es nicht so wild ist, spielt keine Rolle, wenn man dann um die Ecke ist und der Verletzte Tod zusammenbricht.
Und wenn der verletzte keine Hilfe will? Das beste was man dann machen kann, ist das was Ärzte tun.
Also als fiktives Beispiel: 50Kilo Fifi beißt die Nachbarin ins Bein. Klar man fragt wie es der Nachbarin geht, guckt natürlich selber wie es aussieht mit ihr. Ist das Bein ab, dann wird ein Krankenwagen gerufen und erste Hilfe geleistet. Steht die Nachbarin da und sagt das es nicht so schlimm ist und das das ja mal passieren kann, weil Fiffi sich erschreckt hat, und sie kenne das.(manchen Menschen ist Hilfe zu bekommen peinlich)
Dann macht man das nach folgendem Schema, weil es sich dann um einen Verzicht auf Hilfe handelt:
- Einsichtsfähigkeit.
Die Person muss in der Lage sein, zu verstehen was gerade los ist. Einer Person unter Schock spreche zumindest ich das ab.
-Aufklärung.
Der Person nochmal erklären was passiert ist und was vielleicht Folgen sein könnten. ("Mensch, Frau Nachbarin überlegen sie doch mal, sie könnten Aufgrund von Blutverlust in ihrer Wohnung ohnmächtig werden.")
-Ablehnung.
Sich am besten nochmal sagen lassen, dass diese Person wirklich keine Hilfe möchte.
-Dokumentation.
Nen Zettel mit Unterschrift, nen Zeuge, nen Video. Ist vieles Möglich.
So. :) Und nochmal, dass ist meine Rechtsauffassung - ein Richter mag das anders sehen.