Beiträge von SunkaSapa

    Ich würde ob erwachsener oder Kind mich immer absichern.

    Kannte einen Fall wo jemand wegen fahrerflucht angezeigt worden war obwohl das erwachsene Opfer gesagt hat es bräucht keinen Krankenwagen.

    So in etwa ... Nur weiss ich halt nicht, wie die Rechtslage bei solchen Vorfällen ist, also ob sie der aus dem Strassenverkehr ähnelt (hab ich mich noch nie mit beschäftigt, ob ich müsste oder nicht :ka:).

    Also wir haben in Deutschland § 323c StGB Unterlassene Hilfeleistung; Behinderung von hilfeleistenden Personen

    Als Unfallverursacher kommt man auch noch in die Garantenstellung aufgrund pflichtwidrigem gefährlichen Vorverhalten (sog. Ingerenz)


    Einstein51 Wie würdest du dich absichern? Praktisch, im Leben, würde ich es auch so machen wie Sunti . Fragen ob alles ok ist und wenn derjenige sagt "ja" würde ich auch weitergehen.


    Rechtlich sieht das etwas kniffeliger aus wenn man es ganz genau betrachten will. Wie immer. :D Soll ich mal? Ach was ich bin gerade drin. ^^ Und natürlich ist das nur meine Rechtsauffassung - ein Richter kann das anders sehen.


    Zitat

    (1) Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.


    Unglücksfälle - sind plötzlich auftretende Ereignisse, die eine erhebliche Gefahr für die Gesundheit oder das Leben darstellen.

    Erheblich meint starke Schmerzen, stark blutende Wunden, tiefe Wunden (alles was die Haut durchdrungen hat), schwere plötzliche Erkrankungen, Anfälle und alles was bleibende Schäden verursachen könnte.

    Ein bisschen Zwicken (Schmerzen sind subjektiv) und ein paar Kratzer fallen da nicht drunter. In diesem Zusammenhang erwähne ich mal die Erforderlichkeit. Der Rest sollte eigendlich selbsterklärend sein.

    Vielleicht noch ein wenig zur Zumutbarkeit. Den Notruf zu wählen ist immer zumutbar.


    Interessant wird dann die Garantenstellung, die man ja hat sobald man selbst einen Hund hat. Kurz man hat halt dafür zu sorgen das der eigene Hund niemanden beißt. Hat er nun gebissen ist man immernoch da drin aufgrund pflichtwidrigem gefährlichen Vorverhaltens. Und da kommt dann §13StGB Begehen durch Unterlassen ins Spiel. (Ich weiß, auch schon beim Biss, aber jetzt gehts ja ums hinterher ^^) Und da kann es dann ganz schlimm werden. Den Garanten werden nach dem Tatbestand bestraft den sie eigendlich verhindern sollen. Je, nach Ausgang kann das Fahrlässige Körperverletzung oder Tötung sein. Also zusätzlich zu der bereits bestehenden Fahrlässigen Körperverletzung die sowieso schon im Raum steht, weil der Hund gebissen hat.


    Klingt ihregendwie alles doppeltgemoppelt, aber so ist das manchmal. Es kann beim einfach weggehen noch viel schlimmer kommen.


    Und wie immer kommt es auf die Objektivität an. Das der Verletzte und der Helfer beide der Meinung sind dass es nicht so wild ist, spielt keine Rolle, wenn man dann um die Ecke ist und der Verletzte Tod zusammenbricht.


    Und wenn der verletzte keine Hilfe will? Das beste was man dann machen kann, ist das was Ärzte tun.

    Also als fiktives Beispiel: 50Kilo Fifi beißt die Nachbarin ins Bein. Klar man fragt wie es der Nachbarin geht, guckt natürlich selber wie es aussieht mit ihr. Ist das Bein ab, dann wird ein Krankenwagen gerufen und erste Hilfe geleistet. Steht die Nachbarin da und sagt das es nicht so schlimm ist und das das ja mal passieren kann, weil Fiffi sich erschreckt hat, und sie kenne das.(manchen Menschen ist Hilfe zu bekommen peinlich)

    Dann macht man das nach folgendem Schema, weil es sich dann um einen Verzicht auf Hilfe handelt:

    - Einsichtsfähigkeit.

    Die Person muss in der Lage sein, zu verstehen was gerade los ist. Einer Person unter Schock spreche zumindest ich das ab.

    -Aufklärung.

    Der Person nochmal erklären was passiert ist und was vielleicht Folgen sein könnten. ("Mensch, Frau Nachbarin überlegen sie doch mal, sie könnten Aufgrund von Blutverlust in ihrer Wohnung ohnmächtig werden.")

    -Ablehnung.

    Sich am besten nochmal sagen lassen, dass diese Person wirklich keine Hilfe möchte.

    -Dokumentation.

    Nen Zettel mit Unterschrift, nen Zeuge, nen Video. Ist vieles Möglich.


    So. :) Und nochmal, dass ist meine Rechtsauffassung - ein Richter mag das anders sehen.

    Ein Wolf ist kein jagdbares Wild, daher sind die Modalitäten bei wildunfällen da nicht anzuwenden mMn

    Was ist den da der genaue Unterschied? Viel hab ich jetzt nicht gefunden. Ich weiß das der Wolf im Jagdgesetz mit drinsteht, aber wo jetzt da der Unterschied ist, ist für mich auf die Schnelle (2Stunden suchen) nicht ersichtlich.

    Weil eine MP weder Treffsicherer noch sonst wie geeigneter ist als eine normale Pistole.

    Warum sollte sie das nicht sein?

    Obwohl eine Pistole schon eine ganze Ecke weit schießen kann, ist sie, im Gegensatz zu einer MP eine Nahkampfwaffe. Und das obwohl beides Schußwaffen sind. ^^ Alleine der längere Lauf einer MP, das weiter auseinanderliegen von Kimme und Korn (sofern keine andere Zielvorrichtung montiert) und das zweihändige Halten an unterschiedlichen Haltepunkten macht eine MP treffsicherer als eine Pistole. Die Schulterstütze der standartmäßig von der Polizie genutzten H&K MP5 sorgt zudem dafür das die Waffe bei aufeinanderfolgenden Schüssen weniger aus dem Ziel abweicht, besonders bei schnell aufeinander folgenden Schüssen. Also meiner Erfahrung nach ist diese MP schon treffsicherer.


    Der Präzisionsvorteil des längeren Laufs gilt daher auch höchstens für den ersten Schuss, der Rest des Feuerstoßes ist dann nur durch Übung und Erfahrung noch im Ziel zu halten.

    Der Feuerstoß hat aber auch nicht den Anspruch im Ziel zu bleiben. Der Feuerstoß ist meiner Meinung nach das amschwerigsten zu Erklärende. :D Er erhöht nämlich die Treffsicherheit auf Grund von Mathematik und auf eine eher grausamere Weise. Und zwar Nicht treffsicherer auf einen Punkt, wie bei einer Zielscheibe, sondern auf ein ganzes Objekt als Ziel. Was ihn meiner Meinung nach für das generelle töten eines Ziels besser macht (rein objektiv, subjektiv ist töten nie gut), aber nicht für das möglichst Leidlose. Aber darum gehts ja im Endeffeckt, das der Hund möglichst wenig leidet, und da ist dann eine Feuersalve eher die schlechtere Wahl.


    Natürlich wäre es moralisch falsch, und mit Leuten die in der heutigen Zeit keine Tierhalterhaftpflicht haben hielte sich mein Mitleid auch stark in Grenzen.

    Warum würde sich dein Mitleid in Grenzen halten, wenn dieser jemand keine Tierhalterhaftpflichtversicherung hat? Im Moment klingt das für mich wie Tierhalterhaftpflichtversicherung=Statussymbol. Und da ich dich nicht falsch verstehen möchte, frag ich lieber mal nach.


    Da müsste dann aber schon mindestens grobe Fahrlässigkeit vorgelegen haben. Einfach so weigern kann die Versicherung sich ja nicht.

    Doch, das geht in D ganz einfach. Die Versicherung muss einfach nur nicht bezahlen. Und dann hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit seinen Anspruch gerichtlich geltend zu machen. Wie in jedem anderen Vertrag auch.

    Ich stell mir das gerade bildlich vor: ein Wolf (oder gar mehrere) kommen beim Ausreiten hinter meinem Pony her (was ja schon öfter passiert ist) - und ich ziehe ganz souverän die Topfdeckel, die in Wolfsgebieten natürlich jeder jederzeit dabei hat....Superlösung, da wäre so ein Pferd sicher restlos begeistert.

    Sie es so: Dein Pferd erschreckt sich, steigt, wirft dich ab und du brichst dir beim Sturz ein Bein. Damit ist dein Pferd gerettet. :D

    SunkaSapa San Francisco und auch Kalifornien insgesamt ist anders als die Rocky Mountains ein Hochrisikogebiet. Das Beben von 1906 war eine 7,8 auf der Richterskala, in den Rocky Mountains wurden Beben zwischen 4 und 6 gemessen. Es wird wieder krachen, das steht fest, und prinzipiell ist es hochgradig unvernünftig, dort zu leben.

    Ach übrigens, von wegen Wölfe vertreiben, da gibt's ein ganz einfaches Mittel, einfach Topfdeckel zusammenschlagen.

    Hmm, ich frage mich warum 7,8 gefährlich sein soll und 6 plötzlich nicht mehr... egal hat ja auch nichts mehr mit Wölfen zu tun. ^^


    Aber interessant ist das Topfdeckel zusammenschlagen. Damit ist ein Koch sehr gut gegen den Wolf gerüstet. Also ich könnte mir keine Berufsgruppe vorstellen die noch weniger berührungspunkte mit dem Wolf hat als ein Koch. :D

    SunkaSapa Es gibt durchaus auch im Gebirge Gegenden, die nicht gefährdet sind, flache Hänge zum Beispiel, man muß nicht alles auf die Spitze treiben.

    Ein schönes Beispiel für wirklich leichtsinniges Wohnen ist San Fransisco, es gibt immer wieder mal Beben, es ist jetzt schon klar, daß es irgendwann wieder ein Beben im Ausmaß von 1906 geben wird, nur der Zeitpunkt ist unklar, jeder Experte sagt genau das. Trotzdem bleiben die Menschen dort, weil es jetzt grad angenehm für sie ist und "sie wird es schon nicht treffen". Sonderlich intelligent ist das nun ehrlich nicht.


    San Francisco ist tatsaächlich ein schönes Beispiel, denn die gesammten RockyMontains sind Erdbebengebiet. Wenn du die Leute aus SF umsiedeln möchtest weil es zu gefährlich ist - nun das bedeutet du musst die ganzen Rockys umsiedeln. Und komplett Japan gleich mit. Wo willst du diese Menschenmassen unterbringen? Und eines sollte man nie vergessen wenn man über Umsiedlung spricht: An den Orten die bereits sicherer sind leben Menschen und die machen da keinen Platz.



    Dass ist die Kehrseite einer Demokratie. Mehrheiten besiegeln Entscheidungen.

    Leider haben wir eine parlamentarische Demokratie, dass heist die Entscheidungen treffen nur wenige. ^^ Ach wäre das schön wenn wirklich das Volk regieren würde. Dafür würde ich gerne 40 Mal im Jahr meine Stimme abgeben, um für oder gegen Gesetzänderungen/beschlüsse zu wählen. Aber leider darf man nur Parteien wählen von denen keine einzige dazu verpflichtet ist, auch das zu tun was sie verspricht (wenn sie denn eine Mehrheit hat).

    Ja, davon bin ich auch überzeugt ... dazu reichen aber m.E. schon ein paar Vororte ... Und ich sehe irgendwie schwarz für den Wolf, dann ...

    Ja, davon bin ich auch überzeugt. Leider.


    Dabei wäre vergrämung doch eigendlich ganz einfach. Die Erlaubnis auf antrag ein Gewehr mit Gummigeschossen für Hüter. Tut weh, sogar ein paar Tage, und Wolf wird nicht zwingend getötet - den ein toter Wolf hat nichts gelernt. Oder eben Wuffel (anständig gefördert(von denen die den Wolf haben wollen(am besten ne Wahlurnenentscheidung, so das der Staat dann weiß, wer den Wolf will und diejenigen bezahlen dann Wolfssteuer))) auf die Koppel.

    Der Sinn und Zweck solcher Gedankenspiele ist es ja auch nicht, für den "Ernstfall" zu proben...

    Doch, genau deswegen wälzt das Gehirn solche Sachen durch die Gegend ^^


    Zum Thema: Hmm, was hätte man noch versuchen können? Mir fällt außer völlig illusorischen Sachen nichts mehr ein. Einfangversuch, Betäubungsversuch alles da was sinn macht.

    Danke @Das Rosilein fürs raussuchen. War also Östereich.


    Hmm, persönlich, finde ich das 'ne blöde Entscheidung. Gut man muss erstmal Grundregeln schaffen, klar, aber wegen nem Diebstahl, der ja nu eigendlich nichts, also in meinen Augen, mit dem Führen eines Hundes zu tun hat, da jetzt sich zu sperren... Ich weiß nicht.

    Allerdings hat die Mutter ja nicht nur eine Sache auf dem Kerbholz wie mir scheint. Da stellt sich schon die Frage, ob und wie zuverlässig sie ist.

    Ob das in D auch so ist, hmmm. Muss ich mal gucken worauf da die Ämter gucken.

    Blöde Neugier. Für D interessiert mich das schon.

    Also in MV ist das zum Beispiel so geregelt,

    Das sich das auf "5 Jahre" bezieht, wird wohl ins Bundeszentralregister geschaut. 5 Jahre halte ich für eine gute Zahl um sich zu ändern oder anderen zu zeigen, dass man sich geändert hat. Ich hätte sogar 7 jahre veranschlagt.


    Hab noch ein wenig weiter gelesen und muss ja sagen das MV ganz human umgeht im gegensatz zu anderen HundeVOs anderer Bundesländer. Bermerkenswerteste: Ein Hund der einen Menschen beißt weil dieser in mit einem Stock schlägt ist nicht automatisch ein gefährlicher Hund. ^^


    Jetzt hab ich mir doch tatsächlich HundeVOs aus allen Bundesländern durchgelesen. Ganz Lustig in MV darf ich gegen das Kriegswaffenkrontrollgesetz verstoßen in Hessen nicht. :D


    Huch und schon sind 2 Stunden um. :/


    In Wien passiert das,

    O,o Wird das auch so oft umgesetzt?




    Hmm, ich hab da mal 'ne Frage: Irgendwo hier stand das jemand keinen Soka bekommen hat weil vor 21 Jahren mal geklaut. Meine Frage bezieht sich da auf die Haltererlaubnis, oder wie auch immer dann das nötige Papier heißt. Läuft das dann über ein polizeiliches Führungszeugnis oder über ein Auszug aus dem Bundeszentralregister? Weiß da einer was genaues? Weil "Führungszeugnis" und "wegen 21 Jahre alten Diebstahl" klingt irgendwie nicht zusammenpassend. Mist ich find den Beitrag nicht mehr... weiß aber auch garnicht ob da näheres zu gesagt wurde, wegen Bundesland oder so. Ach, hätte ich mal gleich geantwortet anstatt was anderes zu machen :/