Ein Brötchen. (Semmel, Schrippe, Wecken, Laibchen)
Ein ganz einfaches und dann haben wir uns hingesetzt und gefuttert und dem Stadtschäfer bei der Arbeit zugesehen.
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Neues Benutzerkonto erstellenEin Brötchen. (Semmel, Schrippe, Wecken, Laibchen)
Ein ganz einfaches und dann haben wir uns hingesetzt und gefuttert und dem Stadtschäfer bei der Arbeit zugesehen.
Aber das ist nur Subjektiv ich bin Deichmonteur.
Hab ich doch tatsächlich ein "kein" vergessen.
Bietet jemand Klingelberatung an ?
Nimm am besten so 20 Kupferglocken im Durchmesser von 1m und stell die so ein das die den Big Ben nachmachen. Vielleicht noch einen Verstärker und eine Konzert Soundanlage. Und Jeder der bei dir klingelt hat dann eine windschnittige Frisur und guckt auch lustig wenn du die Tür aufmachst.
Das da natürlich erweiterte Zutrittsmöglichkeiten vorhanden sind, bzw. sein müssen damit alle Mieter/Eigentümer erreicht werden können ist sogar gesetzlich verankert.
Es ist also gesetzlich verankert, das alle Parteien zu erreichen sein müssen? Wie ist ein Partei zu erreichen, die keine klingel hat und dessen Grundstück nicht betreten werden darf, weil man sich nicht strafbar machen möchte? Ich weiß aus dem kontext gerissen.
Aber wie willst du eine Person erreichen, wenn du das Grundstück nicht betreten darfst um zu klingeln oder Post einzuwerfen?
Und wie genau sind diese Zäune beschaffen - wie hoch, wie stark elektifiziert, Untergrabschutz? Wie sehen die Übergänge aus, bzw. wie sind diese gesichert? Stelle ich mir schwierig vor bei einem Zaun mit mehreren elektrifizierten Litzen....
Untergrabungsschutz stell ich mir sehr schwer vor, da ja, so glaube ich, die Grasnarbe ein wichtiger bestandteil des Deiches ist und man diesen nicht auf Kilometer aufreißen solllte. Aber das ist nur Subjektiv ich bin Deichmonteur.
(und ich hoffe, dass besonders ganz viele Leute ohne Hund, die regelmäßig fremde Menschen zu Hause aufsuchen müssen [Staubsauger- Vertreter, Zeitungsverkäufer, Obst vom Bodensee- Anbieter, *mansetzebeliebigesAnliegenein*] hier mitgelesen haben und ihre eigenen Schlüsse zu ihrem persönlichen Schutz und dem der im Grundstück freilaufenden Hunde ziehen)
Oh, das wurde ja noch garnich erörtert. Der persönliche Schutz steht auf einem ganz anderen Blatt als wer hat hinterher Schuld und muss bezahlen. ^^
Nach meiner Rechtsauffassung stellt das öffnen einer unverschlossenen Tür/Tor/Gartentor und das betreten des dahinter liegenden Raumes oder Grundstückes keine Verletzung eines Rechtes einer anderen Person dar. Ausnahmen sind Hinweisschilder wie zum Beispiel "betreten Verboten" oder "Nur für Angestellte". Das heist aber noch lange nicht das man sich dort aufhalten wie man lustig ist. Wird man zum gehen aufgefordert(von jemandem der das darf), sollte man da natürlich gehen. Um eben nicht Rechte zu verletzen. Und selbst ein Grundstück mit den gemeinsten Höllenhunden kann man durch eine unverschlossene Gartentür betreten, ohne Rechte zu verletzen. Es fehlt nähmlcih die Willensbekundung. Auf einer verschlossenen steht quasi drauf "Ich will, dass nur derjenige durch diese Tür kommt der das auch darf(Schlüssel)" Bei einer geschlossenen Tür, die durch das betätigen der Klinke zu öffnen ist oder durch einfaches beiseitedrücken oder - schieben, steht das nicht. Einfach ausgedrückt.
Und natürlich gibt es gesellschaftliche Geflogenheiten. Diese sind dann von Region zu region unterschiedlich. Als ich Kind war, gab es nur ein Telefon in der ganzen Straße. Da gab es sowas wie anmelden nicht. Man ging zu einem Freund, klingelte und entweder man wurde herein gebeten oder es wurde einem gesagt, dass man keine zeit habe. Das war vollkommen normal. Aber Zeiten und Gewohnheiten ändern sich. Heutzutage läuft man nicht einfach los
und kingelt, man sitzt gemütlich zuhause und schickt ne sms, whatsapp oder weiß der Geier. Und wenn doch mal jemand plötzlich vor der Tür steht? Dann fühlt sich das komisch an - weil alle sich sonst anmelden. Ich glaube wir haben uns einfach daran gewöhnt vorher bescheid zu sagen. Und daraus wurde dann irgendwann ein: Es gehört sich so. :)
Zum Thema: Die Situation, da kann der Hund eigendlich nur verlieren. Besitzer die darauf stolz sind, dass der Hund alle Unbefugte stellt und nicht mehr weg lässt. Rechtsunkenntnis der Besitzer würde ich sagen.
Eigendlich ein tolles Verhalten von einem stellenden Hund. Ausgezeichnet sogar. Aber - das große Aber - dieses Verhalten passt nicht in den rechtlichen Rahmen in dem wir leben (D). Weil, ganz ehrlich, Hunde dürfen in D keine Hunde sein. Der Jagtterrier darf nicht jagen, ein Meldehund darf nicht melden, ein beschützender Hund darf nicht beschützen, und ein Hund der eine Person stellt... nun der darf das auch nicht. :/ Und so beschäfftigt sich ein Verantwortungsbewusster Halter eigendlich Haupsächlich damit, die kleinen "Baustellen" zu beheben.
Klar ist die Situation für den Menschen doof. Steht da rum, weiß nicht was er tun soll und kommt nicht weg. :/ Ohnmacht ist immer doof.
Rechtlich blöd für den Halter weil im Raum eine Freiheitsberaubung stehen könnte, aber zumindest eine Nötigung. Ist ein bischen schwer abzugrenzen und kommt auf den Konkreten Fall und die Laune des Richters an. :/
Meine Private Meinung: Und die Deckt sich nicht unbedingt mit meiner Rechtsauffassung: Tolles Verhalten vom Hund. Er stellt den aus seiner Sicht Eindringling, nagelt ihn mit Drohungen fest und wartet auf einen Entscheidungsträger. Super. Auch bin ich der Meinung: mein Grund, mein Boden, mein Königreich - und das betritt niemand ohne meine Erlaubnis und ohne Geschenke, zumindest ein leckerlie für die Hund.
Aber ich würde versuchen mein Willen und Gesetze möglichst weit anzunähern. Und darum wäre meine Tür verschlossen und vorne eine Klingel und ein Briefkasten dran, weil ich eben niemand Fremden auf meinem Grundstück haben will, der da nicht hingehört. Schon garnicht wenn ich nicht da bin.
Oh und von Schildern wie "bissiger Hund" würde ich die Finger lassen. "Hier wohnt ein Hund" ist viel besser. Ersteres ist blöd für mich, zweites ist blöd für den Einbrecher.
hmm, ich bin ja der Meinung das unter Menschen, weder einer alle Rechte hat und der andere garkeine, noch kann man bei Vorfällen einem alleine alle Schuld in die Schuhe schieben. Gerade bei solchen Dingen wie Kindern die mich mit Hund passieren. Ich muss auf meinen Hund achten und Eltern müssen auf ihre Kinder achten. Unabhängig von Gesetzen die vielleicht etwas anderes sagen, ist das für mich eine 50/50 Situation. Man kann zwar hinterher sagen, aber nach dem Gesetz ist der Hundehalter oder die Eltern Schadensersatzpflichtig, aber tatsächlich hilft es dann doch niemandem.
Tja, was machen nun die ganzen Fackelträger und Forkenhochhalter? Fantome kann man nicht anzünden.
Hmm, nachvollziehbar? Ethisch verwerflich? Moralisch tragbar?
Aus meiner Sicht ist die Moralische Tragbarkeit an Bedingungen geknüpft. 1. Es war eine nicht vorhersehbare Situation (Hund ist bisher nicht auffällig gewesen) und 2. Hundehalter lernt daraus und passt sich an. (Sorgfalt mit dem Hund im Umgang mit der Umwelt). Naja, und ethisch... aber wer kann schon ethisch in Perfektion leben.
Hundeshampoo und feuchte Tücher zum Hund reinigen :/ vieleicht haben wir das auch für uns gekauft :/ den der Stinkekopp signalisiert eindeutig das er das nicht brauch und sein neues Eau de Kack viel besser zu ihm passt. :/
hmmm, heutzutage mag zwar der Großteil des Mobs vom Sofa aus die Forken schwingen, aber man erreicht mit FB nicht nur den Ortsnahen, alteingesessenen Mob sondern auch den Mob aus den 20 umliegenden Dörfern. : ( Und wo es Fackeln umsonnst gibt sind manche Fackelschwinger nicht weit. Ein bischen Mathe: In jedem Orf gibt es zehn professionelle Forkenhalter und Fakelträger. Vor 100 jahren haben einen diese durchs Dorf getrieben. Heute bleiben 90% zu hause und winken und tragen vom Sofa aus im Netz. Nur einer aus jeweils 20 Dörfern kommt heute zum Fackelfest. Und schon wird man von 20 Forken gepisackt obwohl ja nur weniger bereit sind eine Fackel zu halten.
Nur meine subjektive Meinung.
Zum ohnmächtig werden und danach drohen. Ich halte sogar das für natürlich und nachvollziehbar. Aus einer Ohmacht erwacht, auf adrenaline zu einer Drohung zu greifen halte ich für ein sebstschutzmittel, was durchaus ein fundament hat.
Vielleicht auch weil ich weiß wie es ist aus einer extern verursachten Bewusstlosigkeit zu erwachen. Der Kopf arbeitet erst gerade so auf unterem Instinktlevel und als erstes scgafft man Platz um ein grundsicherheitsgefühl wieder herzustellen. Und selbst dann dauert es gefühlt noch eine ewigkeit bis man soweit wieder klar denken kann, das man sagen kann, gut jetzt herscht der Geist wieder. Und das sind nicht nur 10 sekunden ^^
Aber es ist ein sehr kritische situation, hundehalter mit ohnmacht. Gruselig. Wenn man es kann, sollte manversuchen die Hunde schnell noch an nen laternenfall zu binden. Oder das leihnenende schnell über nen Zaunpfahl stülpen. Uber was man sich alles so gedanken macht...