Es bedarf dafür natürlich schon eines Grundes.
Also ich kenne keinen Grund, in dem ich gezwungen wäre einem anderen Zivilisten meine Personalien auszuhändigen. Weil Zwang darf nun mal nur der Staat ausüben.
Was ich mich bei diesen Geschichten immer frage: Was in aller Welt kann/darf/soll man als Geschädigter in solchen Situationen eigentlich tun? Den anderen festhalten darf ich nicht, selbst wenn ich es könnte.
Wie kommst du darauf das du den anderen nicht festhalten darfst, natürlich darfst du das. Allerdings könnte man jetzt der irrigen Annahme unterliegen das §127StPO Vorläufige Festnahme gilt, tatsächlich gilt aber §229BGB Selbsthilfe da es keine Fahrlässige Sachbeschädigung als "Tat" gibt. Und du darfst in dem Rahmen auch jemanden an der Flucht durch zuparken hindern. Das ist garkein Problem. Das ist noch nichteinmal rechtswidrig.
Was man dann tatsächlich tut, das ist wohl wirklich was anderes. Aber es stößt mir halt immer ziemlich bitter auf, dass man im Grunde rein von der Rechtslage her gar keine echte Chance kriegt, jemanden in so einem Fall auch auf seine Verantwortung festzunageln.
Doch, der Staat hat dir alle Werkzeuge dazu gegeben. Auf dem anderen Blatt steht ob man sich dann traut. Welche Rechtslage meinst du denn? Ich meine StPO gibt dir die Möglichkeiten bei Straftaten und BGB gibt dir die Möglichkeiten bei Zivilen Ansprüchen.
Na ja, ich denke da an den gar nicht so seltenen Fall Hund beißt anderen Hund, man fragt nach den Personalien, kriegt nur einen dummen Spruch und der andere Hundehalter ist weg.
Da hilft nur Courage, den Mut seine Rechte auch warzunehmen.
Und man erwischt die Person auf frischer Tat. Also man darf nicht am nächsten Tag, wenn man die Person wiedersieht, die Person festhalten, bis die Polizei kommt.
StPO ist damit Ausgereitzt. Und denoch kann ich ihn festhalten, wenn ich selbst Ansprüche an diese Person hab. Aber nicht nach StPO sondern BGB.
Interessanter Funfakt zu §127StPO: Nach herrschender Lehrmeinung muss die Straftat auch tatsächlich begangen worden sein, der Rechtssprechung hingegen reicht der Verdacht.
Heißt dann also doch: Wenn ein Hund meinen Hund zerbeißt, und der Halter des anderen Hundes will mir seine Personalien nicht nennen und geht einfach, darf ich rein rechtlich gesehen erst mal gar nix tun?
Richtig, so siehts aus....
Falsch!
Rein rechtlich, du darfst ihn nicht aufgrund des "Jedermann-Paragraphen" festhalten, also am Arm packen und festhalten, oder ihn in einem Schuppen einsperren, bis die Polizei kommt.
Stimmt. Der Polizei auf keinen fall sagen: "Das war nach Jedermansrecht." Sondern einfach auf "Selbsthilfe" hinweisen. Sonst bauen die noch ein Ding ala Tatbestandtsirrtum. :/
Huch ich merke gerade ich könnte bei jedem was zitieren weil es doch recht viel Unklarheiten gibt.
Also bei Straftaten regelt das §127StPO das man jemanden festhalten darf und bei zivilen Ansprüchen regelt das das §229BGB.