Hallo Sascha,
mal zu Deinem ursprünglichen Post zurück.
Grundsätzlich hätte sich die von Dir beschriebene Reiterin in einer Notwehrsituation aufgrund von Nötigung befinden können - vorausgesetzt, ihr Hund hätte tatsächlich nicht gewildert.
Demnach hätten ihr Notwehrrechte zugestanden, welche nach deutschem Recht teilweise sehr weit gehen - vielleicht sogar bis zum Niederreiten des Angreifers (Jäger). Ob es soweit kommen muß, sein mal dahin gestellt. Grundsätzlich wäre die von Agil vorgeschlagenen Alternative des Zuzuges von Polizei, mit dem Hinweis, man werde gerade von einem mit einer Schußwaffe bewaffneten Mann bedroht (dann kommen die Jungs in der Regel schon recht flott) die Richtige. Nebenbei die Dokumentation der Situation per Handykamera oder -photoeinrichtung (sofern vorhanden) sicherstellen. Zusätzlich im Falle der Flucht des Täters ein eventuelles Autokennzeichen im Gedächtnis behalten. Ebenso eine exakte Personen- und Waffenbeschreibung etc.
Sollte sich die Reiterin in der imaginären Fortschreibung des Falles zu einem Niederreiten des Angreifers entscheiden, könnte sie dann ein Problem vor Gericht bekommen, wenn der Richter selbst passionierter Jäger ist...
So ist das leider in diesem unseren Land...
Gruß
RuA