Beiträge von RuA

    Wenn ich es genau wüßte, hätte ich einen Vorschlag gemacht, aber dazu fehlen mir ausreichende Hintergundkenntnisse über den genauen Vorfall, den Hund etc.


    Was aber jeder weiß, ist das der 5jährige Junge damit absolut überfordert wäre - frühestens wenn der Hund so sicher ist, dass die Unsicherheit des Jungens ihn absoult gleichgültig läßt, würde ein "Üben" in dieser Konstellation wieder Sinn machen.


    Gruß
    RuA

    Hallo,
    also das Üben mit dem betroffenen Kind würde ich mal ganz schön sein lassen.
    1. hatte der Junge wie, Du schreibst, schon vorher Angst vor Hunden
    2. war der Junge in der zur Diskussion stehenden Situation wieder sehr unsicher bis ängstlich ("schlich ganz vorsichtig um den Hund herum")
    3. hat der Hund noch nicht den ausreichenden Grundgehorsam (Deine Angabe)


    Da kann doch wohl niemand ernsthaft vorschlagen, mit genau diesem Kind zu "üben"! Was soll dem Jungen denn zugemutet werden - also bitte!
    Die Angst des Kindes wird beim nächsten mal noch größer sein, was der Hund natürlich sofort merkt - da ist doch überhaupt keine Basis zum Üben in diesem "Team".


    Gruß
    RuA

    Um mal etwas Licht in das Dunkel zu bringen:
    Das Nichtanmelden eines Anmeldepflichtigen Hundes ist in der Regel eine Ordnungswidrigkeit.
    Das Nichtbezahlen einer rechtmäßigen Steuer, auch wenn der zuständigen Steuerbehörde die Existenz eines zu versteuernden Umstandes nicht bekannt ist (z. B. durch Nichtanmelden des Hundes), ist in der Regel eine klassische Steuerhinterziehung und somit eine (Steuer-)Straftat.


    Und wo der Staat an Geld kommen kann, versteht er bekanntlich wenig bis keinen Spaß...


    Gruß
    RuA

    Hallo Sascha,
    mal zu Deinem ursprünglichen Post zurück.


    Grundsätzlich hätte sich die von Dir beschriebene Reiterin in einer Notwehrsituation aufgrund von Nötigung befinden können - vorausgesetzt, ihr Hund hätte tatsächlich nicht gewildert.
    Demnach hätten ihr Notwehrrechte zugestanden, welche nach deutschem Recht teilweise sehr weit gehen - vielleicht sogar bis zum Niederreiten des Angreifers (Jäger). Ob es soweit kommen muß, sein mal dahin gestellt. Grundsätzlich wäre die von Agil vorgeschlagenen Alternative des Zuzuges von Polizei, mit dem Hinweis, man werde gerade von einem mit einer Schußwaffe bewaffneten Mann bedroht (dann kommen die Jungs in der Regel schon recht flott) die Richtige. Nebenbei die Dokumentation der Situation per Handykamera oder -photoeinrichtung (sofern vorhanden) sicherstellen. Zusätzlich im Falle der Flucht des Täters ein eventuelles Autokennzeichen im Gedächtnis behalten. Ebenso eine exakte Personen- und Waffenbeschreibung etc.
    Sollte sich die Reiterin in der imaginären Fortschreibung des Falles zu einem Niederreiten des Angreifers entscheiden, könnte sie dann ein Problem vor Gericht bekommen, wenn der Richter selbst passionierter Jäger ist...


    So ist das leider in diesem unseren Land...
    Gruß
    RuA