Ich würde entweder selbst zahlen oder es der Versicherung melden. Dass man danach noch zum OA geht, finde ich aber nicht verwerflich. Offenbar zeigt der HH ja wenig Einsicht und solche Situationen sollten halt einfach nicht mehr vorkommen.
Für mich wäre das ein entweder/oder. Den Schaden ausgleichen (entweder selber oder über die Versicherung) und das OA einschalten passt m. E. nach nicht zusammen.
Ich gebe zu: in dieser Situation wäre ich wahrscheinlich sozial seeehr inkompetent, und das mit voller Absicht . Wenn ein fremder Hund in meinen angeleinten agressiv reindonnert und den Kürzeren zieht, hat er Pech. Gefährdungshaftung hin oder her - wenn der andere HH von mir Geld sehen will, wird er sich anstrengen und mehr Zeit als ein Gespräch investieren müssen, bei dem er mir auch noch mit dem OA droht. Auch wenn ich mir bewußt darüber bin, dass ich am Ende dieses Weges offiziell eine Teilschuld aufgebrummt bekomme und teilweise zahlen werden muss. Gehe ich diesen Weg, muss ich halt mit den Konsequenzen leben. Wobei in Newtons Fall dann außerdem die Schulhundkarriere auf dem Spiel steht. Und das wäre durchaus ein Punkt, an dem ich mir überlege, ob ich das wirklich durchziehen möchte.
Die anderen, friedlicheren Wege wurden hier ja schon genannt:
Entweder man schaltet seine Versicherung ein und lehnt sich ganz entspannt zurück. Oder man bietet von sich aus an, einen Teil (1/3 bis 1/2) der Tierarztrechnung zu übernehmen und schaut, wie der andere Tierhalter reagiert.