... der Meinung war ich auch, man hätte mich ansprechen können, da ja niemals was vorgefallen ist. Freundlich sein und aus dem Weg gehen. Danke
Beiträge von febylucky
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An und für sich ja, den Streit aus dem Weg gehen
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Guten Morgen und vorab Frohe Weihnachten.
Mein Anliegen, besitze 2 Hunde Rottweiler und Belgischer Schäferhund beide Mischlinge. Habe Führungszeugnis, Wesens test und grüne Marke für die Rottweiler Mischling sowie auch für beide eine Hunde Versicherung und wohnen in einem Plattenbau Wohnung, dafür eine Genehmigung vom Vermieter das ich die Hunde halten darf. Dazu auch einen Gartenanlage von 2200qm und haben noch dazu einen Freilauf von mindestens 4 - 6 Stunden.Nun habe ich vor paar Tagen ein Brief vom Bürgerbüro Rathaus für Recht und Ordnung erhalten,dass ein Bewohner mit sein Besuch sich gefährdet fühlt im Treppenhaus, da ich die Hunde an langer Leine führen würde und soll die Hunde kurz halten. Wohnen jetzt im März 2 Jahre, ist nie etwas vorgefallen, wen man sich im Treppenhaus mit Bewohner getroffen hat, sowieso immer den Bewohnern Freiraum und die Hunde kurz gehalten.
Habe wohl zurückgeschrieben das dies nicht der Wahrheit entspricht was der Bewohner im Bürgerbüro angezeigt hat.
Wie soll man sich nun verhalten ?
Erfahre ich im Bürgerbüro wer dies angezeigt hat ?
Oder das Veterinäramt einschalten ?Bitte um Mithilfe, vielen Dank im Voraus.