Beiträge von trekula

    Wie habt ihr den Hund an die Gerte gewöhnt? Meiner mag die Gerte gar nicht, hatte ich mal versucht um ihn etwas dichter ran zu bekommen. Das ging komplett nach hinten los :verzweifelt:

    Hallo BullyAllma,


    das die Hunde beim Barfen zu schnell wachsen ist nicht richtig. Du musst natürlich bei Welpen entsprechend die Menge anpassen. Unsere beiden Racker wurden von Anfang an gebarft und lagen immer perfekt in der Wachstumskurve. Allerdings hatten wir uns auch einen Plan erstellen lassen, der regelmäßig angepasst wurde, da wir BARF-Anfänger waren.


    Gruß
    Stephan

    Hallo zusammen,


    was ist mit dem Button im nachfolgenden Zitat gemeint?

    Zu 2.:
    Ich habe das Fuß über Clicker und Augenkontakt aufgebaut. Daraus ist zwar ganz ordentliches Fuß geworden, jedoch prellt sie gerne mal vor und macht den Rücken krumm, um mir irgendwie beim laufen in die Augen zu sehen und so richtig freudig/triebig ist das Fuß nicht. Wir schärfen aktuell noch einmal nach über Beißrolle unterm Arm/ von hinten aus der Tasche, aber so richtig toll wird das Fuß wohl nicht mehr werden.


    Für den nächsten Hund finde ich die Arbeit über Futtertreiben und später über einen Button ganz interessant. Die Hunde, die bei uns so aufgebaut wurden, schauen alle super aus.

    Gruß
    Stephan

    Hallo Ingo377,


    lass mal das Trockenfleisch weg. Je nach Größe, bzw. Gewicht Deines Hundes kann da bereits eine Handvoll shon einer Tagesration Eiweiß entsprechen.


    Gruß
    Stephan

    Hallo mini83,


    im BGB findest Du die Antwort.

    Zitat

    § 973 Eigentumserwerb des Finders (1) Mit dem Ablauf von sechs Monaten nach der Anzeige des Fundes bei der zuständigen Behörde erwirbt der Finder das Eigentum an der Sache, es sei denn, dass vorher ein Empfangsberechtigter dem Finder bekannt geworden ist oder sein Recht bei der zuständigen Behörde angemeldet hat. Mit dem Erwerb des Eigentums erlöschen die sonstigen Rechte an der Sache. (2) Ist die Sache nicht mehr als zehn Euro wert, so beginnt die sechsmonatige Frist mit dem Fund. Der Finder erwirbt das Eigentum nicht, wenn er den Fund auf Nachfrage verheimlicht. Die Anmeldung eines Rechts bei der zuständigen Behörde steht dem Erwerb des Eigentums nicht entgegen.

    Da dem Tierheim der Eigentümer bekannt war gelten diese 6 Monate nicht. Stattdessen
    greift dann


    Zitat

    § 974
    Eigentumserwerb nach VerschweigungSind vor dem Ablauf der sechsmonatigen Frist Empfangsberechtigte dem Finder bekannt geworden oder haben sie bei einer Sache, die mehr als zehn Euro wert ist, ihre Rechte bei der zuständigen Behörde rechtzeitig angemeldet, so kann der Finder die Empfangsberechtigten nach der Vorschrift des § 1003 zur Erklärung über die ihm nach den §§ 970 bis 972 zustehenden Ansprüche auffordern. Mit dem Ablauf der für die Erklärung bestimmten Frist erwirbt der Finder das Eigentum und erlöschen die sonstigen Rechte an der Sache, wenn nicht die Empfangsberechtigten sich rechtzeitig zu der Befriedigung der Ansprüche bereit erklären.

    Mit einfachen Worten: Das Tierheim schreibt den Eigentümer an, dass er seinen Hund abholen kann und Betrag x für Pflege, etc. bezahlen muss. Macht er das innerhalb der gesetzten Frist nicht, geht der Eigentum auf das Tierheim über und das Tierheim vermittelt den Hund.


    Du brauchst Dir normalerweise keine Sorgen machen. Solltest Du aber zu unsicher sein, frag einfach bei dem Tierheim nach, ob sie Eigentümer des Hundes waren.


    Ich wünsche Dir viel Spaß mit dem neuen Hund! ;)

    Hallo nati581,


    solange Dein Hund Durchfall hat ist eine Umstellung des Futters nicht zu empfehlen.
    Die Fütterung von Trockenfutter im Mix/Wechsel mit Barf halte ich persönlich bei einem empfindlichen Hund auch nicht für geeignet. Dazu gibt es einige gute Artikel im Netz und Beiträge hier im Forum. Besser wäre da die Kombi Nassfutter + BARF.
    Um Deine Zusammenstellung bewerten zu können, fehlen noch Angaben zum Gewicht des Hundes und die vorgesehenen Wochenmengen.


    Mein Tipp: Falls Du es nicht sowieso schon machst, wieg das Trockenfutter ab! Die meisten machen den Fehler das Trockenfutter lediglich mit einem Messbecher einzuteilen, so kommen teilweise 20% zu viel in den Napf

    Hallo fredd,


    die Höhe der Strafe liegt im Ermessen der zuständigen Behörde, wenn es keine anderweitige gesetzliche Regelung gibt (Opportunitätsprinzip). In Deinem Fall gibt es keine gestzliche Regelung und somit im Ermessen der Behörde