hallo!
vor allem musst du aufpassen das dein hund immer mind. einen besser zwei meter abstand zu besagter frau und ihren familienmitgliedern hält.
laut der gefahrenabwehrverordnung gilt ein hund als gefährlich, wenn er einen menschen in gefahr drohender weise anspringt.
diese aussage kann man dehnen von hier bis bagdad.
da sie anwältin ist wird sie das auch können.
es würde also durchaus reichen wenn dein hund mal ausversehen gegen sie stößt.
wenn sie einen zeugen hat der die "böse absicht" deines hundes bestätigt und du keinen zeugen hast, dann ist er ruck zuck ein anlagenhund
auch habe ich schon von der situation gehört, das ein kind in der nähe des hundes hingefallen ist und sich verletzt hat.
da wurde gleich behauptet der hund habe gebissen.
es konnte zwar nachgewiesen werden das es sich bei der wunde um keine bisswunde handelte, aber den ärger nebst wesenstest, vorherigem maulkorb und leinenzwang hat man trotzdem.
aus meiner sicht hast du schon von vorne herein einen kleinen fehler gemacht.
du hättest nie jemandem sagen dürfen :
das ist ein rottweiler mischling.
wenn er das auf dem kleinen foto ist, dann hätte ich gesagt:
das ist ein schweizer-sennen mischling.
und jeder wäre damit einverstanden gewesen.
dann hättest du schon mal ne ecke ärger weniger gehabt.
zumindst mit nachbarn und fremden.
ich kann dir leider nicht raten was du machens sollst, aber wakan hat da schon recht, da erwartet euch ein riesen ärger und noch viel mehr nervenstress
am besten wäre es irgendwie diese tante ruhig zu kriegen.
vg christina