Alles anzeigenDas ist überhaupt nicht gut, denn der freiwillige Garantie-Akt
irgendeines Züchters hat keine rechtliche Wirkung.
Genbedingte Erdefekte und-krankheiten laufen aber über
die Gewährleistung und sind rechtlich genau fixiert.
Das hat man mit dem neuen Verbrauchsrecht ja deshalb gemacht,
um die Rechte der Käufer zu stärken und nicht um dem Verkäufer
noch einen 'Bonus' zu geben und Deine Rechte aus der Hand zu geben.
Eine vertraglich zugesicherte Garantie ist genau das: eine Garantie. Wieso soll die keine Wirkung haben?
Mit der Gewährleistung hat das nicht viel zu tun, denn die Gewährleistung hat ziemlich enge Grenzen. Beim Hund kommt da eigentlich nur die Rückabwicklung des Verkaufs in Frage oder man einigt sich auf eine teilweise Rückerstattung des Kaufpreises. Beides sind völlig andere Pflichten/Rechte als das oben Beschriebene.
Den letzten Satz verstehe ich nicht. Welche Rechte gibt irgendjemand aus der Hand, wenn der Züchter sich vertraglich zu einer Kostenbeteiligung verpflichtet?