Beiträge von Selkie

    Danke für eure Antworten. Meine Tierärztin ließ mir offen, ob ich Mariendistel selber kaufe oder bei ihr Tabletten. Könnt ihr mir sagen, was die Tabletten kosten, die ihr gebt?
    Selkie: Sie wiegt 13 kg. Ich dachte das Trockenextrakt entspricht dem Silymarin. Dann werde ich wohl 1-2 Kapseln ins Futter geben. Es war nur so, dass ich neulich eine Kapsel geöffnet gegeben habe und dann bekam sie Durchfall. Vielleicht war es aber auch nur Zufall. Ich werde es nochmal ausprobieren.


    Aus dem Beipackzettel von Silymarin Stada:


    Zitat

    1 Hartkapsel enthält 242,8 – 285,7 mg Trockenextrakt aus Mariendistelfrüchten (60 – 70 :1) entsprechend 167 mg Silymarin,


    Bei dm steht: 200mg Trockenextrakt aus Mariendistelfrüchten (30-40:1) pro Kapsel. Demnach ist Wirkstoffkonzentration sogar nur halb so hoch wie beim Apothekenprodukt.


    Wegen Preis: ich habe eine relativ günstige online-Apotheke für das Silymarin gefunden: bei elisana.de kostet die Packung mit 100 Kapseln "nur" 25€. Lebermedikamente sind teuer, das Mariendistelzeug ist einer der kleineren Posten in Mottes Medikamentenschrank. Ich drücke dir die Daumen, dass sich die Leber deines Hundes schnell erholt und euch das "volle Programm" erspart bleibt.

    Wie groß ist dein Hund?
    Eigentlich ist es kein Problem die Kapseln zu teilen, aber bei Mariendistelpräparaten für den Hund nicht notwendig (außer vielleicht beim Zwerghund mit unter 2kg Gewicht). Die therapeutische Dosis für Hunde liegt bei 20-50mg Silymarin pro kg Körpergewicht. Wie viel Silymarin in den dm-Kapseln ist, weiß niemand. Es sind 200mg Mariendistelextrakt (bei sehr guter Qualität können das ca 130mg Silymarin sein, aber es kann auch viel weniger sein).
    Ein 7kg-Hund benötigt also mindestens eine Kapsel pro Tag um überhaupt auf eine minimale wirksame Dosis zu kommen.


    Ich gebe meiner Leberhündin Silymarin Stada 167mg (das ist das höchstdosierte Medikament das ich finden konnte). Motte wiegt 15kg und bekommt 3 solche Kapseln am Tag.


    Ich gebe Medizin immer mit ein wenig Futterpampe. Motte schluckt das dann einfach runter.

    Ich verstehe nur nicht,wieso das Th dich nicht informiert hat und auch nicht,wieso sie einen Hund vermitteln,der womöglich nicht in seinem neuen Zuhause bleiben darf und wieder weg muss :dead:


    Das ist völlig normal. Die meisten Hunde, die nach 3 Tagen nicht abgeholt sind, werden nie geholt. Da ist es besser, der Hund kommt relativ schnell in ein neues Zuhause.



    Deswegen haben wir halt die Sorge, dass dann bei uns einer auf der Matte steht wenn er mitbekommt, dass der Hund nun bei uns ist.


    In dem Fall würde ich ihn ans Tierheim verweisen, denn das ist sowohl für ihn als auch für dich die einzig richtige Anlaufstelle. Du hast mit dem ehemaligen Haltern nichts zu tun und du musst dich darum nicht kümmern.

    Ich würde mir solche Informationen ausschließlich auf den offiziellen Seiten der zuständigen Behörden holen.


    Meines Wissens gilt in der gesamten EU: ein in einem Mitgliedsstaat gültiger Eintrag ist überall in der EU gültig (also ein Dreijahreseintrag, der in D korrekt ist, gilt auch für die Einreise nach Frankreich, auch wenn derselbe Impfstoff in Frankreich nicht für 3 Jahre zugelassen wäre).


    Die Schweiz hat sich dem meines Wissens angeschlossen: Schweizer Verordnung
    Da steht eindeutig: die Tollwutimpfung ist so lange gültig wie vom Hersteller angegeben und vom Tierarzt eingetragen. Ein dreijähriger Eintrag mit Novibac T ist also für die Einreise in die Schweiz gültig.

    Baak Dogwalker hat sogar einen "Agility"-Schuh im Sortiment. Die Sohle soll besonders gut für Wiesenboden geeignet sein. Müsste also auch für andere Hundeplatz-Tätigkeiten gehen.


    Ich trage im Sommer gern Schuhe aus dem Wassersport-Bereich (weil ich auch gerne mal im Wasser spazieren gehe) oder Barfußschuhe.

    Neben der Einstellung des TA (die Frage betreffend, ob ein schon mal geimpfter Hund eine Grundimmunisierung braucht oder schon hat) kommt es auf die Zulassung/den Beipackzettel des Impfstoffes an.


    Novibac T schreibt vor: Grundimmunisierung = einmalige Impfung im Alter von mind 12 Wochen, Wiederholung alle 3 Jahre. Damit dürfte es also keine Probleme geben.


    Merial Rabisin dagegen schreibt zwei Impfungen im Abstand von 12 Monaten vor, bis ein dreijähriger EIntrag möglich ist. (Genauso für Puravex Rabies von Merial)


    Und dann gibt es leider einige Impfstoffe die sowieso nur für ein Jahr zugelassen sind. (Liste)


    Je nachdem, welchen Impfstoff dein TA verwendet und wie er zur oben genannten Frage steht, kann es sein, dass der Hund jetzt erst mal nur einen einjährigen Eintrag bekommt. Weniger als ein Jahr würde ich beim erwachsenen Hund aber nicht akzeptieren, eher würde ich den TA wechseln.

    Das Missverständnis ist offensichtlich, dass der TE meint, etwas bezahlt zu haben was er nicht "bestellt" hat.


    Aber aus Sicht des Tierarztes hat er es bestellt. Die allgemeine Untersuchung "bestellt" man in dem Moment in dem man mit einem Tier ins Behandlungszimmer geht. In spätestens dem Moment beginnt sie auch (bei meinen TÄ beginnt sie schon vorher, denn schon die TFA an der Anmeldung schaut mal drauf, fragt wo das Problem liegt, trägt das aktuelle Gewicht ein usw..) Ich mag den Rückert nicht so gern, aber seinen oben verlinkten Text zur AU finde ich sehr empfehlenswert.


    Man kann zur AU sicher sehr geteilter Meinung sein, aber an dem Punkt gibt es einfach nichts zu rütteln: wenn man zum Arzt geht, dann bestellt man eine Untersuchung auch ohne dass explizit darüber gesprochen wird.

    Ich bin nicht weniger konsequent als früher.
    Ich bin nur anders konsequent.


    Früher habe ich meine Bitten konsequent durchgesetzt.
    Heute setze ich Mottes Bitten konsequent durch.


    :D


    Ich bin aber immer noch sehr konsequent, wenn es um wichtige Sachen geht. Mir fallen aber nur 2 wirklich wichtige Sachen ein:
    - Wenn Motte nicht auf Ruf (der Ruf ist ein Klatschen, aber das ist ja egal) kommt, dann bleibt die Leine dran. Aber das passiert nicht, im Gegenteil: je älter Motte wird umso genauer achtet sie selbst darauf, dass sie immer in meiner Nähe bleibt.
    - Was Motte nicht fressen darf, bekommt sie nicht. (Sie bekommt stattdessen was erlaubtes)