Beiträge von Selkie

    Paws habe ich seit gefühlten Ewigkeiten. Motte braucht im Winter Schuhe und die Paws (im Winter mit Socken drin) haben sich am besten bewährt. Sitzen bombenfest, halten mindestens einen Winter (beim alten, nicht mehr so flitzigen Hund halten sie ewig) sind wasserdicht (außer der Hund läuft durch eine 10cm tiefe Pfütze). Kann ich nur empfehlen. :gut:


    Von wegen talentfrei. Die Haltungsnote ist top. :applaus:


    ganz einfach, sie muss ja noch abnehmen, das ich vom Idealgewicht ausgeh, und so die Futtermenge ausrechnen kann verstehst du?

    Das Idealgewicht kennst du erst, wenn der Hund es schon mal hatte.
    Ich würde vom jetzigen Gewicht ausgehen und einfach 10% abziehen. Wenn er damit nicht abnimmt, dann 20% abziehen. Und das wird jede Woche oder alle 2 Wochen angepasst, immer am aktuellen Gewicht minus 10% orientieren.

    Das stimmt schon. Die Frage, ob der Hund mir gehört, kann man anders klären. Beim Heimtierpass geht es hauptsächlich um einen möglichen Grenzübertritt, denn dafür ist der Ausweis konzipiert.


    Wenn man also mit dem Hund ins Ausland will, dann ist es wichtig, dass der im Ausweis eingetragene Besitzer auch der ist, der den Hund über die Grenze bringt. Wenn das nicht übereinstimmt, dann kann es an der Grenze Probleme geben.

    Ich sehe, du hast umfassende Erfahrungen mit Grenzfällen :lachtot:

    Du hast recht: ich bin weder Tierarzt noch Verhaltenstherapeut. Ich habe keine umfassende Erfahrung mit Grenzfällen.


    Trotzdem finde ich deinen Beitrag unpassend. Weil ich bei "Box" und "Trennungsstress" an die Hündin denke, die nach 6 Monaten augenscheinlich erfolgreichen Trainings irgendwann tot in der halb zerlegten Box lag. Weil ich der Meinung bin, dass diese Einschränkung eine extreme Maßnahme ist und dass eben diese Grenzfälle nur in wirklich kompetente Hände gehören. Und weil es in 99% der Fälle in denen Hunde zu Hause regelmäßig in Boxen sitzen nicht um Grenzfälle geht.

    Und wo würdest du dann eine Grenze bei z.B. Trennungsstress ziehen? Oder bei Stereotypien? Wer soll das so konkret festlegen?

    Ich ziehe da gar keine Grenze, das tut der Gesetzgeber und die ausführenden Behörden. Und so viel steht fest: gerade in solchen Extremfällen sollten nur wirklich kompetente Leute die Entscheidung treffen.


    Ich weiß nicht, was für Fälle von Trennungsstress du vor Augen hast, aber gerade da ist die Box in meinen Augen ein fragwürdiges Mittel. Aber das führt jetzt zu weit vom Thema weg.


    Stereotypien, echte Stereotypien fallen unter mögliche medizinische Indikation. Wobei man da nur hoffen kann, dass die TÄ einen der dünn gesääten Verhaltenstherapeuten zu Rate ziehen, denn das ist doch ein sehr spezielles Thema und kann auch mächtig nach hinten losgehen.


    Und wenn es schon auf Ausstellungen durch den Tierschutz ärger gibt, würde mir sowas erst recht zu denken geben!

    Nicht durch den TIerschutz, sondern durch das VetAmt. Übrigens ist dein Text genau der den ich benannt habe.

    Also würdest du z.B. einen frisch ED operierten Hund in der Rekonvaleszenz lieber stark sedieren? Erscheint mir super tierschutzgerecht :p :p

    Nö. Es gibt nämlich im Gesetz genau 2 Ausnahmen.
    Eine davon betrifft nicht nur die Boxenhaltung sondern fast das gesamte Gesetz: medizinische Notwendigkeit.


    Wenn tierärztliche Maßnahmen nicht vom Gesetz ausgenommen wären, dann wäre die OP selbst schon ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, denn jede OP verursacht Schmerzen. Aber vom Tierarzt durchgeführte oder angeordnete Maßnahmen sind explizit vom Gesetz ausgenommen. Deshalb darf der Tierarzt auch Boxenruhe anordnen.


    Steht so im Gesetz und ist sogar in der genannten Verfügung explizit erwähnt.

    Dieses Thema hatten wir ja schon zur Genüge in etlichen anderen Threads.
    Es ist nicht tierschutzwidrig, seinen Welpen zur Stubenreinheitserziehung nachts in eine Box zu sperren.


    Ich habe am letzten Wochenende das hiesige Amtsblatt durchgesehen und nicht schlecht gestaunt. Das Erfurter Vet-Amt hat eine Allgemeinverfügung erlassen: auf der Hundeausstellung dürfen keine Hunde in geschlossenen Transportboxen untergebracht werden, weil diese Transportboxen keine tierschutzgerechte Unterbringung erlauben. Wer eine solche Box nutzen möchte, muss die Tür entfernen so dass der Hund jederzeit die Box verlassen kann. Und da geht es nur um ein paar Stunden an 2 aufeinanderfolgenden Tagen.


    Ich bin relativ sicher, dass die dort dargelegte Tierschutzwidrigkeit auch auf die Haltung im eigenen Haushalt zutrifft.


    Ich muss zugeben: mich hat diese Anordnung positiv überrascht, weil ich schon sehr lange der Meinung bin, dass die tägliche (oder auch nächtliche) Unterbringung in der geschlossenen Box nicht mit den Vorgaben der Tierschutzhundeverordnung übereinstimmen. Bei 2 Tagen hätte ich nun zwar kein größeres Problem gesehen, aber ich musste sofort an die in diversen Foren immer wiederkehrende Diskussion denken. Die meisten Menschen regen sich nur dann auf, wenn der zu kleine Zwinger im Garten steht. Wenn der viel zu kleine Zwinger in der Wohnung steht, ist es anscheinend anders.


    Mag sein, dass die Box eine Erziehungshilfe sein kann. Das gilt ja auch für manche eindeutig verbotenen Hilfsmittel. Aber wenn die Box eine geschlossene Tür hat, dann tut sie genau das, was laut Tierschutzgesetz nicht sein darf: sie schränkt die Bewegungsfreiheit des Tieres unzulässig ein.


    Mir ist bewusst, dass die Situation der TE nicht einfach ist. Ich wohne selbst so, dass zuverlässiges Treppensichern ein größerer Akt wäre und ich kann gut verstehen, dass man mit einem Welpen eine vernünftige Lösung braucht. Aber auch ich bin der Meinung, dass die regelmäßige Unterbringung in der Box keine hundegerechte Lösung ist.