Dieses Thema hatten wir ja schon zur Genüge in etlichen anderen Threads.
Es ist nicht tierschutzwidrig, seinen Welpen zur Stubenreinheitserziehung nachts in eine Box zu sperren.
Ich habe am letzten Wochenende das hiesige Amtsblatt durchgesehen und nicht schlecht gestaunt. Das Erfurter Vet-Amt hat eine Allgemeinverfügung erlassen: auf der Hundeausstellung dürfen keine Hunde in geschlossenen Transportboxen untergebracht werden, weil diese Transportboxen keine tierschutzgerechte Unterbringung erlauben. Wer eine solche Box nutzen möchte, muss die Tür entfernen so dass der Hund jederzeit die Box verlassen kann. Und da geht es nur um ein paar Stunden an 2 aufeinanderfolgenden Tagen.
Ich bin relativ sicher, dass die dort dargelegte Tierschutzwidrigkeit auch auf die Haltung im eigenen Haushalt zutrifft.
Ich muss zugeben: mich hat diese Anordnung positiv überrascht, weil ich schon sehr lange der Meinung bin, dass die tägliche (oder auch nächtliche) Unterbringung in der geschlossenen Box nicht mit den Vorgaben der Tierschutzhundeverordnung übereinstimmen. Bei 2 Tagen hätte ich nun zwar kein größeres Problem gesehen, aber ich musste sofort an die in diversen Foren immer wiederkehrende Diskussion denken. Die meisten Menschen regen sich nur dann auf, wenn der zu kleine Zwinger im Garten steht. Wenn der viel zu kleine Zwinger in der Wohnung steht, ist es anscheinend anders.
Mag sein, dass die Box eine Erziehungshilfe sein kann. Das gilt ja auch für manche eindeutig verbotenen Hilfsmittel. Aber wenn die Box eine geschlossene Tür hat, dann tut sie genau das, was laut Tierschutzgesetz nicht sein darf: sie schränkt die Bewegungsfreiheit des Tieres unzulässig ein.
Mir ist bewusst, dass die Situation der TE nicht einfach ist. Ich wohne selbst so, dass zuverlässiges Treppensichern ein größerer Akt wäre und ich kann gut verstehen, dass man mit einem Welpen eine vernünftige Lösung braucht. Aber auch ich bin der Meinung, dass die regelmäßige Unterbringung in der Box keine hundegerechte Lösung ist.