Beiträge von Waldfuchs

    Hallo. Vielen Dank für eure Antworten. Wusste nicht, dass es so schlecht um die Rasse steht.
    Leider hat sich das Thema ohnehin erledigt. Sie waren gestern bei einem "Züchter" im Nachbarort nur zum mal gucken und haben sich da in einen Welpen verliebt.
    Ein Australian Sheperd DSH Mix. Den nehmen sie jetzt. Passt ja auch super :stock1:
    Danke euch trotzdem.
    LG

    wenn dir Molosser gefallen, würde vielleicht noch die old englisch Bulldogge passen. Allerdings weiß ich nicht wie es da mit dem Gesundheitszustand der Rasse aussieht.
    Was spricht gegen den Boxer ? Klar braucht Auslastung, ist aber denk ich auch mal mit einem Ausnahme Gartentag zufrieden.

    Hallo zusammen,
    eine befreundet Familie ( 2 Kinder 11, 13 ) ist am überlegen, ob sie einen Hund wollen und wenn ja welche Rasse. Sie wohnen ländlich in einer EG mit kleinem Garten.
    Es wäre ihr erster Hund. Also noch überhaupt keine Erfahrung.
    Sie wollen eine höchstens Knie hohen, aber nicht zu kleinen Hund der höchstens 15 kg wiegt. Jagdtrieb sollte wenig vorhanden sein, generell eher einfach zu führen. Zudem sind sie natürlich bereit den Hund zu beschäftigten, an hektischen Tagen sollte er aber auch mit 2 x 40 Minuten Gassi plus Garten zufrieden sein können.


    Ich dachte an den Kromfohrländer. Ich kenne allerdings keinen einzigen. Deswegen Frage an euch, denkt ihr er könnte passen ?
    Alternativ möglicherweise ein Cocker Spaniel aus nicht jagdlicher Zucht ? Wobei der natürlich trotzdem gewaltig Jagdtrieb haben könnte.
    Was auch noch passen könnte wäre der Pudel, der gefällt ihnen allerdings optisch gar nicht.
    Rein optisch sind sie in unseren schwarzen DSH-Border-Mix verliebt....
    Vielen Dank schon mal und LG

    Der Vertrag muss nicht mit. Eine Kopie kann aber dennoch nicht schaden.
    Ich ergänze die gute Liste von Dackelbenny mal noch um ein kleines erste Hilfe Set. Zudem würde falls nicht schon geschehen, eine Handynummer in eine Kapsel oder Marke am Halsband anbringen. Und bei Tasso registrieren.

    Er hat deswegen das Recht zu kündigen:


    § 537a BGB 1( Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann der Vermieter auch kündigen, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 bedarf. 2Die Kündigungsfrist verlängert sich in diesem Fall um drei Monate.)


    Er benötigt keinen Grund. Ob eine Genehmigung erteilt worden ist, ist also total egal.
    Deswegen gibt es auch keine Schadensersatzansprüche. Zumal zeitlicher Aufwand ohnehin nicht entschädigt wird.