@Lucy2017
Ich hatte zu Anfang gelesen, dass sie 1000 Euro für den Hund wollten,
und Du begonnen hattest monatl. 50 € zu zahlen.
Gut ist immer, sich zur Zahlung bereit zu zeigen, egal in welcher Form,
nur ohne Anwalt wird es schlecht gehen.
Zur Zeit in Deiner Situation ohne Arbeit, kannst Du 'Prozesskostenhilfe'
beantragen/regelt dann Dein Anwalt, da die Gegenseite mit Klage droht.
Nur um Dich mal etwas zu beruhigen.
Ein Schreiben Deines Anwaltes plus außergerichtlicher Enscheidung sollte
erfolgen, ansonsten stehst Du auf verlorenen Posten.
Dieser Anwalt geht auch schon über Prozesskostenhilfe, wissen muss er es,
einverstanden muss er sein. Geht eigentlich immer.
2 Leute hast Du im Hintergrund, die Dir helfen wollen, das ist gut, zeigt
Bereitschaft, auch ohne dem, würde ich es easy sehen, denn wenn z.B.
1580 € zu Buche stehen, kommen per Vergleich ca. die Hälfte raus, denn
nahtlos wird man die Forderung der Gegenseite nie übernehmen.
Für Deinen Anwalt ist das ein "Dreiakter"/Sätze worüber er vermutlich
lächeln wird.
Bei der Wahl unserer Anwälte haben wir zuvor recherchiert und so eine
Kanzlei gefunden, die überregional in vielen Ländern tätig war, auch USA
und entsprechend Top ist. Das war uns wichtig. Im Tierrecht kann unser
Anwalt zum 'Pitbull' werden, zeigt aber auch Grenzen und/oder andere Wege auf.
Das wäre die juristische Seite, besser wäre natürlich die 'private Einigung' und
komplette, juristische Zurücknahme der Gegenseite, bevor Du überhaupt einen
Anwalt suchst. Signalisiere mal Bereitschaft, 2 Leute wollen doch helfen, ansonsten
bleibt Dir nur die Anwaltssuche. Viel Erfolg.