Alles anzeigenAuf jeden Fall würde ich den Hund gleich gestern bei der Gemeinde anmelden... erklär die Situation, dass dir Impfpass und alles weitere gefehlt haben, so dass Du nicht mal die Chipnummer hattest und es dann erstmal unter gegangen ist. Erwähne den rechtlichen Stress nicht, das geht die auf der Gemeinde nichts an. Biete an, den Hund rückwirkend zu versteuern und mach an die Nummer schon mal einen Haken.
Melde den Hund bei Tasso an.
Eine Klage beim zuständigen Amtsgericht kostet Geld... und Zeit, den Termin gibt es nicht gleich morgen. Zu gut deutsch.... ich würd die Schwägerin einfach machen lassen und abwarten. Sollte sie wirklich Klage einreichen, kann und wird man weitersehen. Ich bin mir nicht sicher (weil rechtlicher Laie) aber es dürfte dann nur "fair" sein, dass Dein Anwalt den Antrag stellt dass die bisher entstandenen Kosten von der Gegenseite übernommen werden, schliesslich hat der Hund es sich bei Dir gut gehen lassen...
Und bis es soweit ist, hat sich hoffentlich die Situation ein wenig beruhigt und ihr könnt wieder normal miteinander reden, ohne das Gericht anzurufen. Deine finanzielle Situation hat sich beruhigt und Du kannst den Kaufpreis abzahlen.
Ich mutmasse mal ganz grob ins Blaue hinein: Der Hund soll zurück zu Deiner Schwägerin um dann erneut verschachert zu werden, weil man an das Geld will. Bei der Familie der Schwägerin kann er ja nicht bleiben. Spätestens wenn ihr also den Gegenantrag stellt (auf Übernahme aller Auslagen) und noch einige Zeit ins Land gegangen ist (und der Hund somit älter und weniger "wert" geworden ist) wird die Schwägerin merken, dass das so der gute Deal nicht werden kann, sondern vermutlich auf einen Vergleich raus läuft... Übernahme der eigenen Anwaltsgebühren, hälftige Gerichtsgebühren und je nachdem wie lange das dauert, dürfen sie dir dann noch schön was für die Verpflegung zahlen... die einzigen, die daran verdienen sind Anwälte und Gerichte...
Was ich definitiv nicht tun würde: Mich nachweislich äussern ohne rechtlichen Beistand. Also nur telefonisch oder noch besser im direkten Gespräch (oder über vertrauenswürdige 3.) kann man ja mal was durchsickern lassen, z.B. den oben erwähnten Gegenantrag und dass man es doch lieber aussergerichtlich regeln würde. Nachweislich (Whatsapp, Brief, Mail, Voicemail) würde ich mich auch nur vom Experten vertreten lassen.
Nicht jeder Anwalt ist gut, nicht jeder klärt darüber auf, dass die Gegenseite auch rechtliche Möglichkeiten hat - die sehen ihr Honorar und erklären, dass das im Erfolgsfall natürlich von der Gegenseite übernommen wird und somit ne todsichere Kiste ist. Doof, wenn sich das Gegenüber wehrt... also für den Mandanten - der Anwalt bekommt sein Geld so oder so.... eventuell hilft es Schwester und Schwägerin die Augen zu öffnen, wenn man sie da mal sanft mit der Nase drauf stubst.
Bei Tasso habe ich sie gestern Nacht angemeldet.
Über die privaten Verhältnisse der Beiden weiß ich nichts. Mia, mein Patenkind, wollte sie ins Heim geben, daraufhin sagte mein Vater das sie das nicht tun wird und hat Mia bei sich aufgenommen. Ich weiß das die Beiden vor ca 10 Monaten 18.000 geerbt haben. 8000 müssen so schnell weg gewesen sein das der Vater meiner Schwägerin 10.000 einbehalten hat um sie anzulegen. Mehr weiß ich leider nicht da ich sehr wenig bis gar keinen Kontakt mehr zu den Beiden habe. Mein Patenkind sehe ich immer bei meinem Dad wo ich später auch hinfahren werde. Ich danke dir jedenfalls für deinen Beitrag, das hat mir sehr geholfen.
Das hier ist ein ganz wichtiger Beitrag. Wenn Deine Schwester diesen Hund weiterhin als ihr Eigentum ansieht, dann kannst Du alle Kosten geltend machen (Futter, Tierarzt, Zubehör, Trainer etc.) und das für den gesamten Zeitpunkt einfordern.
Da Deine Schwester eh Geldnot hat, wird sie dies nicht leisten können/wollen. So einfach abgeben würde ich den Hund nicht - kämpfe!
(Ich kenne den Druck der "Kostenforderung" aus dem Tierschutz. Wurden Hunde vom Veterinäramt eingezogen und ins Tierheim gebracht, tritt der Hundehalter sein Eigentumsrecht nicht an das Tierheim ab (damit die den Hund vermitteln können - denn ohne die Übereignung dürfen die nicht vermitteln), entstehen Kosten für die der Noch-Besitzer aufkommen muss).
Kämpfen werde ich und deinen Tipp werde ich mir zu Herzen nehmen. Wir ziehen zum 1.7.2017 in meinen alten Wohnort da ich dort einen sehr gut bezahlten Job über einen Freund gefunden habe. Ich habe bei der Wohnungssuche darauf geachtet das explizit Hunde erlaubt sind. Die Vermieter sind 5 Jahre älter als ich und haben ebenfalls einen Hund, deswegen hat das super gepasst. Ich danke dir :)