Moment mal, es wird doch hier diskutiert was oder wie man was verbessern oder besser machen könnte. Ich z. B. bin für die Abschaffung der verdammt nochmal völlig absurden Liste, da meiner Meinung nach von jedem Hund eine Gefahr ausgehen kann ob lebensgefährlich oder nicht. Irgendwie muss man doch aber lt. Öffentlichkeit etwas ändern und sorry aber nur mit Hundefuhrerschein wird das nicht funktionieren, es muss mehr geregelt werden. Hier ein kleiner Auszug aus dem bis dato bestehenden Gesetz der Pfälzer:
Auflagen für Listenhunde (“gefährliche Hunde”) in Rheinland-Pfalz
Hundeverordnung in Rheinland-Pfalz:
Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG) vom 22. Dezember 2004
Zuständigkeit: Innenministerium
Folgende Rassen und Kreuzungen gelten als “gefährliche Hunde
Haltungsbedingungen für Listenhunde (“gefährliche Hunde”) in Rheinland-Pfalz
- Die Haltung eines gefährlichen Hundes ist erlaubnispflichtig.
- Für die Erlaubnis muss der Halter volljährig sein, die erforderliche Sachkunde (Sachkundeprüfung) und Zuverlässigkeit (Auskunft durch Bundeszentralregister und Stellungnahme der Polizeidienststelle) besitzen sowie ein berechtigtes Interesse (z.B. Bewachung) haben.
- Bei Zweifeln an der Zuverlässigkeit hinsichtlich möglicher psychischer Erkrankungen oder einer vermuteten Drogensucht, kann die Behörde auf Kosten des Antragsstellers ein fachärztliches oder fachpsychologisches Gutachten fordern.
- Für die Erlaubnis zur Haltung muss eine Haftpflichtversicherung für den Hund abgeschlossen werden (Mindestdeckungssumme 500.000 Euro bei Personenschäden, 250.000 Euro für sonstige Schäden).
- Gefährliche Hunde sind in sicherem Gewahrsam – ausbruchsicher – zu halten.
- Gefährliche Hunde müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden.
- Der Nachweis über die Kennzeichnung (eine Bescheinigung des Tierarztes/der Tierärztin) muss der Behörde vorgelegt werden.
- Der Hund darf nur von volljährigen Personen, die gemäß des Gesetzes die erforderliche Zuverlässigkeit zur Haltung/zum Führen eines gefährlichen Hundes besitzen, beaufsichtigt oder geführt werden.
- Eine Person darf gleichzeitig immer nur einen gefährlichen Hund führen.
- Außerhalb des Grundstücks/der Wohnung müssen gefährliche Hunde angeleint werden und einen Maulkorb tragen.
Meine Idee also hinsichtlich Führungszeugnis ist also gar nicht mal so blöd.
Nicht schön so diffamiert zu werden gell?
Ob und wie die Ämter das umsetzen ist deren Problem, bei uns hier läufst nicht mit nem Staff durch die Stadt ohne angehalten zu werden, der ist ruckzuck einkassiert