Sachbeschädigung ist vom § 126 StGB nicht betroffen. Ebenso Tierquälerei.
§ 126 StGB Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung... - dejure.org
Stimmt leider. Umso wichtiger wäre es, dass die Abermillionen Besitzer der 13mio. Katzen und 8mio. Hunde mal den Allerwertesten hoch bekommen und gemeinsam bei der Politik nach einer Änderung - zumindest für Haustiere - nachfragen. Bei so vielen Wählern könnte die Antwort nicht lange "nein" sein. Schätze zumindest ich, als jemand der Jahre lang für die Regierung gearbeitet hat.
Es wird sich in diesem Land nur noch entrüstet, um den kleinsten Schwachsinn, aber wenn es um ihre geliebten Fellnasen geht - die angeblich Sache sein - dannn zucken scheinbar alle mit den Schultern.
Das ist aber ein Thema für einen anderen Thread.