Kindchen.... "ANFASSEN fremden Eigentums" ist kein Straftatbestand, nicht mal eine Ordnungswidrigkeit!
Jeder darf Eigentum des anderen antatschen, soviel er will.
Will der Eigentümer das nicht, muss er selber entsprechend aktiv werden und die Menschen vom Antatschen abhalten.
Oder damit leben, wenn einem das so gar nicht gelingt.
Edit: "Eigenschuld" gibt es bei Beißvorfällen selten, vor allem dann nicht, wenn der Gebissene dann zu Protokoll gibt, dass der Hund fürs Beißen gelobt wurde.
Als HH ist man von Anfang an in der sog. "Gefährdungshaftung" was in etwa bedeutet, dass man wissentlich ein Raubtier führt und für ALLE Schäden die es verursacht erst einmal haftbar ist.
Egal, ob man das Verhalten des Hundes "versteht" oder in Ordnung findet.