Beiträge von Blessvoss

    Könntest du als Polizist guten Gewissens da vom Hof fahren, mit dem Wissen dass da vier Hunde rumlaufen, mindestens einer davon hat gerade einen Menschen getötet und die eigene Halterin zerbissen, dann da ein Kleinkind im Haus und dann darauf hoffen, dass die gute Frau da schon alles gut geregelt bekommt?

    Ich zweifle an, dass der Wesenstest, den der Hund 2022 bestanden hat, noch Gültigkeit hatte.

    Beim WT des ÖCAST ist es so dass der erste nur 2 Jahre gültig ist und dann ein neuer gemacht wird der dann lebenslang gilt. Bzw war das so als ich noch überlegte die ZZL zu machen.

    An diesem Fall sieht man ja, was so ein lebenslanger Wesenstest…entschuldige, eine Momentaufname, wert ist, wenn der Hund sich nur ein Jahr später so sehr triggern lässt, dass er jemanden tötet…Aber vielleicht waren es ja auch die anderen Hunde. Wer weiss das inzwischen schon so genau.


    Ich stelle mir echt die Situation vor, dass da da Polizei, Notarzt und der Leichenwagen wegfährt und die Hunde ernsthaft dagelassen werden mit der sicherlich völlig überforderten Partnerin. Dann turnt da noch ein einjähriger Junge rum und es wird kein behördlicher Weg eingeschlagen, der Frau wenigstens den Hund vom Leib zu halten, von dem man gerade ausgeht, dass der jemanden getötet hat.

    Ja, das ist ein Manko.

    Ja, darum ging es mir doch die ganze Zeit. Und nicht erst rückblickend, da muss sofort jemand reagieren.


    Es ist immer noch mein Hund in diesem Moment.

    Mit der Tat hat der Halter meiner Meinung nach das Recht auf den Hund verwirkt.

    Der Hund bzw die Hunde gehören sofort eingezogen, dann wird ermittelt und dann je nach Sachlage wird entscheiden, was mit welchem Hund geschieht.

    Ja, beim Obduzieren kann man ja auch gleich den Wesenstest wiederholen…..

    Welchen Zweck sollte denn ein solcher wiederholter Wesenstest erfüllen?

    Das habe ich bereits mehrmals geschrieben! Ich zweifle an, dass der Wesenstest, den der Hund 2022 bestanden hat, noch Gültigkeit hatte.


    Und das lässt die Frage aufkommen, ob den Haltern bewusst war, dass der Hund seitdem eine Gefährlichkeit hatte, die einfach ignoriert wurde. Sei es gereifte Wesensveränderung oder vielleicht auch die Aufdeckung einer Ausbildung, die das ganze aufputschte (wie es ja die Gerüchteküche sagt) Falls wiederum der Wesenstest bestanden wird, entlastet das aber wiederum die Halterin. Ich halte diese Beurteilung als sehr wesentlich für ein Verurteilung. Einen wissentlich gefährlichen Hund, der ggf keinen Maulkorb trug (ist ja scheinbar nicht geklärt oder zumindest nicht veröffentlicht) zu führen ist eine andere Hausnummer. Und falls der auch noch gedeckt hat….

    Weiß man jetzt eigentlich, wo die anderen Hunde gelandet sind?


    Unglaublich, dass da polizeilich so geschlampt wurde. Nach meiner Auffassung hätten alle Tiere sofort behördlich beschlagnahmt werden müssen. Für solche Zwecke MUSS es Plätze geben wo die Tiere untergebracht werden. Einschläfern kann man später immer noch. Aber nein, der Rüde konnte noch von der einen Halterin eingeschläfert werden von einem TA, ist vielleicht in der Verwertungtonne gelandet und alle dürfen jetzt glauben, dass der ja sooo lieb war. Wäre ja dumm, wenn auffällt, dass er doch eigentlich wissentlich eine Gefährdung war…..


    Die Joggerin war ja auch bis zur Unkenntlichkeit zerbissen, da wusste man ja auch zuerst nicht, wer sie war. Wobei ich mich frage, ob sie nicht von der Hundehalterin erkannt wurde und die dann gesagt hat wer es ist, wenn es doch angeblich eine direkte Nachbarin gewesen sein soll?


    Wo sind also die anderen Hunde, wer kann jetzt noch beweisen ob die beteiligt waren und eben auch dann entsprechend „gefährlich“ sind?

    Na ja, vermutlich passiert das ja auch - es ging mir halt mehr um die von Blessvoss geforderten Untersuchungen der Hunde.


    Ich fände das wie gesagt auch Quatsch. Wenn belegt werden kann, dass die anderen beiden Hunde ebenfalls an dem Angriff beteiligt waren, würde ich da ebenfalls fürs Einschläfern plädieren.

    Ich sehe Elmo pragmatisch als Waffe. Die wird ja auch nicht einfach geschreddert, sondern forensisch untersucht. Ich erinnere mich an die Folge von Dr. Tsokos, der ja die Hunde, die Volkan getötet haben, untersucht hat. Alleine der Zahnstatus gab schon viel Aufschluss. Dann außerdem die Tatsache des Wesenstestes, den er ja bestanden hat…wie tickt der Hund heute, besteht der Verdacht dass der Hund sich vom Wesen oder von einer Ausbildung ausgehend verändert hat? Was wiederum eben die Halterin belastet oder ggf entlastet. Letztlich ist sie für mich diejenige, die haftbar gemacht werden muss für eine fahrlässige Tötung oder eben grob fahrlässige Tötung etc. Also juristisch ist da viel zu machen, wenn man ordentlich ermittelt. Eben auch durch Beweissicherungen am/im Haus. Bilder, Ausbildungsmaterial….warum konnten die eine Webseite löschen? Inwieweit sind da Ermittlungsbehörden dran? Ein bewusstes „Scharfmachen“ ist eben eine andere Hausnummer als ein ‚der hatte einen schlechten Tag und einfach fehlgeleitetes Beutefangverhalten, aber sonst war er ja soooo lieb.‘


    Juristisch ist es ja auch ein Unterschied, ob jemand fahrlässig mit einer Waffe hantiert und dabei jemanden tötet oder ob er gezielt auf jemanden zielt und abdrückt….

    Genau deshalb verstehe ich nicht, warum dieser Vorfall nicht wie jedes andere Tötungsdelikt gehandhabt wird. Hund ab in den „Knast“ zu weiteren Physiologischen und psychologischen Untersuchungen, Hausdurchsuchung, ggf. Beschlagnahmung von Beweismitteln….

    Wir hatten auch mal über Wochen stundenlange Leitbild-WntwicklungsWorkshops…schön auf dem Sofa, Hund angekuschelt und los ging’s….



    Jetzt bin ich so froh um diese Möglichkeit. Bubi hat ja eine Linsenluxation und braucht alle zwei Stunden die Augentropfen für den Augendruck bis zur OP am Freitag. Bin froh um die Möglichkeit durchgehend bis dahin HO machen zu können. Anders wüsste ich gar nicht, wie ich das bewerkstelligen könnte. Zur Not kann ich ihn mitnehmen, aber mein Arbeitsplatz ist im Moment wenig hundetauglich ( direkt an der Tür, Kollegen bringen unverträglichen oder Tutnix-freilaufende Hunde mit usw….)