...Zwar ein älterer Thread, aber ein interessantes, weil aktuelles Thema.
Leider wurde nicht abschließend geklärt ob "POLIZEI"-Logos auf Hunden straflos oder verboten sind.
Der Sticker "POLIZEI" auf einem Zivilhund bzw. auf einem sonstigen Luxustier erfüllt natürlich keinen Straftatbestand, denn der Sachverhalt lässt sich nicht unter § 132a StGB subsumieren:
Der Halter bzw. Besitzer eines beschrifteten Hundes führt keine Amts- oder Dienstbezeichnung, trägt keine Uniform und auch kein Amtsabzeichen und führt auch keinen Titel.
Der Wortlaut der Rechtsnorm ist eindeutig. Der Wortlaut darf nicht weiter ausgelegt werden.
Daraus folgt, alles was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt (Rechtsstaatsprinzip).
Mit der Aufschrift "POLIZEI" darf jeder nach Herzenslust seine Gegenstände wie z.B. Fahrrad, Schubkarre, Reisetasche, Koffer, Regenschirm, Sonnenschirm, Campingzelt, Badeinsel, Schlauchboot, Skier, Fußabtreter, Mülltonne, seine Katze und natürlich auch seinen Hund dekorieren, wo ist da der Unterschied.
"Falsche Polizeihunde" sind rechtlich nichts anderes als "falsche Polizei-BobbyCars", nämlich rechtlich irrelevant: Das sind Objekte die keinen Titel tragen können, auch wenn "POLIZEI, Staatsanwalt, Zoll oder Militär" drauf steht.
Strafbar ist allerdings das öffentliche Tragen des Aufdruckes "POLIZEI" auf Kleidung wie Jacken, Mäntel, T-Shirts etc. und natürlich auf Kraftfahrzeugen.
Es gab einen Fall, wo junge Leute aus Spaß ihren altern VW-Bus grün/weiß angemalt und mit der Aufschrift "POPELEI" und "POPEi" versahen.
Hier war der Tatbestand 132 Abs. II StGB (Verwechslungsgefahr) erfüllt.