Darf man in den Verwendungszweck eines Bußgeldbescheides einen Gruß reinschreiben?
Also Zeile 1 = Aktenzeichen
und dann würde ich gerne schreiben:
"Das ist kein Schuldeingeständnis. Der Klügere gibt bekanntlich nach.
Frohe Weihnachten an den Landkreis Hildesheim. Bleiben Sie gesund."
Darf man das? Oder sind die Beamten dann beleidigt und ich bekomme noch ein Ordnungsgeld für..... keine Ahnung..... zusätzliche Bearbeitungsgebühr, weil der buchende Beamte mehr zu lesen hatte.... oder so
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Kannst du machen, bringt dir aber nix. Die Zahlung kommt bei der Stadtkasse an und wird anhand des Aktenzeichens auf das jeweilige Verfahren gebucht. Ende. Was im Verwendungszweck sonst so steht, sieht allenfalls der Stadtkassenmitarbeiter und vielleicht ein Sachbearbeiter, wenn er bestimmte Schlagworte in die Suche eingibt (manchmal erstaunt es mich, wieviele in ihren Verwendungszwecken Wörter wie Abzocke, Wegelagerer und schlimmeres angeben).
Dementsprechend ist es auch nutzlos da irgendwas von "Zahlung unter vorbehalt" einzutragen, weil es null Relevanz hat.
Mein Einspruch beim Landkreis Hildesheim wurde mutmaßlich nicht mal gelesen.
Wenn du einen förmlich zugestellten Bußgeldbescheid vorliegen hast, hast du ab Zustellung 14 Tage Einspruchsfrist. Der Einspruch muss gewertet werden (sofern frist- und formgerecht). Wenn er abgelehnt wird - evtl. auch ohne Begründung - und du nicht durch Zahlung die Einspruchsrücknahme signalisierst, geht das ganze an die Staatsanwaltschaft zur gerichtlichen Klärung.
Ich überlege ob ich einfach die Überweisung tätige und zusätzlich eine Email schicke in der ich meine Ansicht (nach allen Formen der Höflichkeit, ohne Sarkasmus oder ähnlichem). Einfach weil ich das Gefühl habe an der Sache zu ersticken.
Eine Email reicht nicht aus. Es muss ein unterschriebenes Schriftstück sein (wenn der oben genannte Bußgeldbescheid vorliegt und das ganze nicht noch im Anhörungsverfahren ist). Wenn du bezahlst, ist die Sache erledigt. Da kann man auch mit deiner Sicht der Dinge dann nichts mehr anfangen.
Wenn du nicht einverstanden bist, nutz dein Einspruchsrecht. Entweder wird der Begründung stattgegeben oder nicht. Wenn nicht, kannst du deinen Einspruch durch Zahlung zurückziehen oder die Sache vor Gericht laufen lassen. du kannst auch zur fristwahrung Einspruch einlegen und dann zum REchtsanwalt gehen. Der bekommt Akteneinsicht und kann dir dann sagen, ob die Sache Aussicht auf Erfolg hat. Immer vorausgesetzt, dass du jetzt im Bußgeldverfahren bist und der Einspruch form- und fristgerecht ist.
Oder du bezahlst es eben und schimpfst weiter auf die Leute, die hinter den Schreibtischen eben auch nur ihr täglich Brot verdienen und sich an die Regeln halten müssen. Zu den restlichen Kommentaren gegen städtische Mitarbeiter sag ich mal nix, weil ich da echt langsam Puls kriege. Niemand (!!) ist frei von Fehlern.
Das war jetzt auch keine rechtliche Beratung sondern Allgemeines zum Bußgeldverfahren, das sich leicht ergooglen lässt. Ich bin nur zufällig einer dieser schlecht gelaunten Beamten.
So. Jetzt schau ich mal, wem ich noch den Tag versauen kann. Chirio.