Beiträge von Esiul

    Hab mir den Pass nochmal angesehen. Also wenn ich mir das Schriftbild so ansehe, dann ist Punkt I. von mir ausgefüllt, Punkt II. von der Züchterin, Punkt III. und IV. von der TÄ, Punkt V. (Tollwutimpfung) von meiner Zweit-TÄ, Punkt IX (sonstige Impfungen) von der TÄ meiner Züchterin und meiner Haus-TÄ.
    Da haben schon einige Leute reingekritzelt, wies scheint.

    Die sind auch alle gut, nur halt nicht kurzhaarig, daher hatte ich sie gerade ausgeklammert.


    Ansonsten werfe ich mal die kleineren Pudelvariationen in den Raum, die haaren wirklich nicht. (Ich hab ein großes Exemplar hier sitzen, und haarmäßig ist es echt eine Wohltat! Die Haare unserer kurzhaarigen Jagdhündin haben wir drei Jahre nach ihrem Tod noch in manchen Ecken des Hauses gehabt...)

    Was möchtest du denn mit dem Hund machen? Wo und wie lebst du?


    Finde ich sehr gut von dir, dass du deine Wahl nochmal überdenkst - viel zu viele Leute stampfen dann mit dem Fuß auf, stecken sich die Finger in die Ohren, singen laut "Lalalalala" und schreien "Ich will aber!", gefolgt von Geheule ob der vierstellige Tierarztrechnungen, weil der Hund Dauergast in der Ordination ist.

    Ja, hätte sie müssen, denn lt. Tierärztekammer darf der EU-Heimtierausweis nicht blanko abgegeben werden.
    Das weiß ich ziemlich sicher, weil mein Tierarzt aktives Mitglied in der Tierärztekammer ist.

    Interessant :???:


    Vor allem weil neben der TÄ der Züchterin, die die Züchterin nicht eingetragen hat, auch meine TÄ (ich hatte schlicht und einfach nicht mehr daran gedacht, mich einzutragen, bevor ich Garfield meiner TÄ vorgestellt habe), nur gemeint hat, dass ich das halt noch ausfüllen sollte - also mit keinem Wort erwähnt, dass die erste TÄ einen "Fehler" begangen hätte o.ä. Und normalerweise spricht die schon an, wenn irgendwo Mist gebaut wurde.

    Ich habe von meiner Züchterin den Pass aber auch "leer" bekommen, also ohne eingetragenem Besitzer. Die Daten zum Hund Abschnitt II bis IV waren natürlich ausgefüllt und mit Folie gesichert. Hätte da die Züchterin als Erstbesitzerin von der TÄ eingetragen werden müssen?


    Auch im Pass selbst steht in keinem Abschnitt, dass die Besitzerseite nicht selbst ausgefüllt werden darf. Ist das vlt. wieder von Land zu Land unterschiedlich?

    Du bist in Deutschland, die anderen User unterhalten sich über die Schweiz, welche nicht zur EU gehört. Daher kommt der Zollstempel, der kommt vom Import in die Schweiz. Allerdings kann sich ja wirklich jeder im Pass selbst als Besitzer eintragen, als eindeutigen Beweis für Besitzanspruch finde ich das ohnehin recht dürftig.

    Mir wurde heute von einem Wurf Berner Sennen erzählt, dessen letzter Überlebender gestern gestorben ist, mit 6 Jahren. Fand ich schon heftig.