2. Laut Gesetz ist ein Hund eine Sache, es gilt also Sachmängelhaftung (die der Privatverkäufer legal ausgeschlossen hat laut Vertrag, den du unterschrieben hast, mit dem du also einverstanden warst).
NUR weil es mich triggert, auch wenn die Sachmängelhaftung korrekt ist - Tiere sind keine Sachen, steht auch so im BGB. Für Kauf etc. Wird allerdings der Sachbegriff angewendet, daher ist der Rest natürlich inhaltlich wieder vollkommen richtig.
Du hast natürlich recht, da habe ich den 90a BGB etwas sehr flapsig zusammengefasst, damit es möglichst einfach zu verstehen ist.
Also im Originallaut heißt das:
ZitatTiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.