Maßgeblich ist die phänotypische bestimmung. Also Gutachtersache. Nichts womit man spekulieren sollte,
aber ein Mischling brauchte in unserer Kommune nie eine Ahnentafel, es kommt halt auf die Größe an.
Ahnentafeln, tierärztliche Bescheinigungen oder eine Rassebestimmung im Impfpass, DNA Test können bei der Beurteilung ob der Hund mehr eine Miniature Bull Terrier ist als ein Bullterrier als Indizien mit berücksichtigt werden. Beurteilung nach dem Phänotyp erfolgt durch die zuständige Ordnungsbehörde. In Zweifelsfällen können Zuchtwarte oder die amtliche Tierärztin/der amtliche Tierarzt des für den Zuständigkeitsbereich der örtlichen Ordnungsbehörde zuständigen Kreisveterinäramtes hinzugezogen werden.
Die spielte übrigens auch beim vermeintlichen "Bardino"- Mischling eine Rolle.