Beiträge von -Stefan-

    Man kanns aber auch übertreiben..... Steht den nirgendwo geschrieben, was die Mindestvoraussetung für "ausbruchsicher" ist? Würd mich mal interessieren, sonst kannn ja jeder das für sich interpretieren, wie er grad mag. Normalerweise sollte doch ne geschlossene Haustüre ausreichend sein, oder? Oder muß man bei so "gefährlichen" Hunden eine Stahl-Haustüre haben? Zum Fenster raushupfen kann auch jeder Hund, mancher tuts sogar. Darf man dann mit Listenhunden keine Fenster mehr haben? *ggg Wo kann ich da gucken, um Infos zu finden?

    Wenn ich das richtig verstanden habe, dann muss der Zaun ~2m hoch sein und in der Wohnung die Türklinke muss nach oben gedreht werden.
    Und der Zaun muss noch ~1m tief in die Erde bzw, das Betonfundament.



    Ich find's super dass Du nachgefragt und Ihr nachgeforscht habt
    Erspart einem doch viel Aufregung, gell


    Danke dass Du Bescheid gesagt hast hier

    Kein Problem, dass hilft ja auch anderen :smile:

    Sorry, ich habe inzwischen editiert, weil ich fälschlicherweise in Erinnerung hatte, dass es um einen OEB geht.


    In NRW gilt, wenn ich mich nicht irre, dass eine Haltegenehmigung vom Vermieter und vom Ordnungsamt vorliegen muss, dass eine Haftpflicht mit einer festgelegten Mindestdeckungssumme abgeschlossen werden muss, dass der Hund gechipt, gemeldet und registriert sein muss und dass ein großer Sachkundenachweis gemacht werden muss. Außerdem muss der Halter ein sauberes Führungszeugnis haben. Sind die Voraussetzungen alle erfüllt?

    Habe ich doch schon geschreiben das er alles hat. Sonst hätte er wohl kaum eine Halterkarte.

    Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Wohnungsgröße für die Hundehaltung und folglich auch keinen diesbezüglichen Ansatz für das OA.
    Wohnt Dein Bruder in NRW?

    Ja er Wohnt in NRW.
    Es kann natürlich sein, dass er mal wieder von unserem Dorf-Polizisten (Edit by Mod) angeschissen wurde.
    Vor nem Monat hat er auch was bekommen, da sollte angeblich Diesel aus seinem Auto laufen, es soll immer ne Pfütze unterm Auto sein.
    Auto hatte 2 Wochen davor frisch Tüv bekommen und ist ein Benziner. Von daher hatte sich das schnell erledigt.

    Das bedeutet also, dass Grund für den Termin Deiner Meinung nach nur ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz sein kann?

    Ich beantworte das mal hier um die anderen Fragen diesbezüglich auch zu beantworten.
    Die meisten hier in­ter­pre­tie­ren mir ein bischen zu viel rein.


    Wie ich auf der ersten Seite schon geschrieben habe, wollen die sich die Wohnung ansehen wegen dem Hund.
    Das hat nichts mit einem Verstoß zu tun. Ich gehe davon aus, dass sie gucken wollen ob die Wohnung groß genug ist.
    Aber eben genau das finde ich komisch. Wär mir neu, dass es drauf an kommt wie groß eine Wohnung sein muss um einen Hund zu halten.
    Bei meinem Bruder sind es 85m².


    Kommt mir halt alles ein bischen komisch vor.

    Hallo.


    Es geht da drum, dass das Ordnungsamt die Wohnung meines Bruders besichtigen möchte.
    Er hat einen American Bulldog und dieser ist auch mit allem drum und dran angemeldet.


    Da ich im Internet nichts gefunden habe, dachte ich frage ich hier mal nach.
    Ist das normal, oder wo für soll dies gut sein?