ZitatDie aktuelle Gesetzeslage stuft dann einen Hund als wildernd ein, wenn dieser im Jagdbezirk außerhalb der Einwirkung seines Führers Wild aufsucht, verfolgt oder reißt.
Wildernde Hunde müssen somit eine akute Gefahr, Bedrohung oder Belästigung für das Wild oder andere Tier darstellen.
Wilderei durch den Hund - Was dem wildernden Hund und dem Halter droht
Dass der Jagdtrieb zu den natürlichen Instinkten eines Hundes dazu gehört, steht außer Frage. Dieser darf aber nicht unkontrolliert erfolgen und in Wilderei…
dogondo.de
Bei einem angeleinten Hund kann von "außerhalb der Einwirkung seines Führers" wirklich keine Rede sein.