"Korrektur" ist allzu oft ein Euphemismus für tierschutzwidrigen Umgang mit dem Hund.
Im Klartext heißt es "Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen." sowie "darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden". In diesem Kontext stellt die im Eingangspost geschilderte Situation ganz klar einen Verstoß dar, das war sowohl ohne vernünftigen Grund als auch vermeidbare Schmerzen.
Auch bei Artgenossenunverträglichen Hunden stellt sich mir oft die Frage, ob ein vernünftiger Maulkorb sind sinvoller wäre als ständiges Leinengerucke, mit Maulkorb könnte der Hund an der Leine wüten, ohne daß größere Gefahr von ihm ausgeht, stattdessen habe ich schon öfter nicht mit Maulkorb gesicherte Hunde gesehen, an denen fleißig rumgeruckt wurde. Unveträgliche Hunde nicht mit Maulkorb zu sichern finde ich völlig verantwortungslos, wenn da mal die Leine oder Halsband bzw. Geschirr reißt oder der Karabiner bricht ist Holland in Not.