In diesem Fall bietet die Orga die Hündin grad wieder schriftlich als geeignet für Familien mit Kindern an.
Ja im Angebot,nicht im Vertrag .Das Angebot ist nicht rechtskräftig/verbindlich,der Vertrag schon.
Im Vertrag später wird die Mängelhaftung,einschließlich bis dato unbekannter "Mängel"/später auftretender "Mängel" dann wieder ausgeschlossen...und sich so rechtlich abgesichert!(davon gehe ich jetzt mal aus,kenne ja ihren Vertrag nicht)
Ich finds sehr angemessen da mal einen Anwalt drüber schauen zu lassen was man juristisch tun kann.
Ob da die "arglistige Täuschung" greifen würde ist dann die andere Frage.Aber ich denke rein rechtlich gesehen leider nicht.
Da im Vertrag später eben solche Sachen festgehalten werden.
"das Tier wurde von der Orga nach bestem Gewissen eingeschätzt,und unter Ausschluss jeder Garantie übergeben" usw.
Die Orga entzieht sich damit eben der Haftung für alles und sichert sich rechtlich ab.
Ich finde das Verhalten von der Orga in dem Fall auch unter aller Sau!
Das hat nichts mehr mit Tierschutz zutun,sondern ist einfach nur ein Geschäft