Alles anzeigenAber die "F5-Regel" ist mit diesen Tieren dann nicht mehr erfüllt.
Die gilt nur, wenn man ab der ersten Wolf-Hund-Kreuzung (die entstehende F1 hat dann logischerweise einen Wolfsanteil von 50 %) in den nächsten vier Generationen ausschließlich Haushunde ohne Wolfsanteil als Kreuzungspartner einsetzt. Somit verringert sich der Wolfsanteil der Nachkommen in jeder Generation zwangsläufig bis auf etwa 3 % in der F5.
Erst dieser Hybrid darf wie ein Haushund gehalten werden (laut der Stellungnahme der TVT zu Wolfshybriden, https://www.tierschutz-tvt.de/…etter-und-stellungnahmen/).
Rückzüchtung, falls damit Rückkreuzung gemeint ist, löst das "Problem" auch nicht. Ein Wolfs-Elternteil als Kreuzungspartner ist ja immer noch ein Wolf.
Rückzüchtung im Sinne von Abbildzüchtung, das ist natürlich was anderes, aber dann dürfen unter Einhaltung der Regel keine so hohen Wolfsanteile beim Gentest rauskommen.
Intressant, ich hatte auch schon das Gefühl das der Halter Blödsinn schreibt.
Er war auch schön mit dem Hochpronzentigen auf den Jahrmarkt oder fährt Fahrrad mit den.
Die Tieren sieht man das sie sich unwohl fühlen, alle konnten es gefühlt sehen nur er nicht.
Hoffentlich gibt es da dann kein Unglück...
Wie wahrscheinlich ist es eigentlich wenn so ein Gehege Mix verschwindet das dass auffällt ?