Hallo!
Wir sind neu hier, Irmchen und ich, weil wir ein Problem haben.
Irmchen ist kein Kind von Traurigkeit und hat sich schon mal gekloppt - ohne ernstere Konsequenzen bisher. Wir trainieren sehr viel mit ihr, 3x/Woche auf dem Hundeplatz. Nasenarbeit ist auch dabei. Wir sind gerade in der Vorbereitung zur Begleithundeprüfung, wir ziehen ihr auch mal n MK als Training an, oder auch, wenn wir wissen, dass viele freilaufende Hunde unterwegs sind. Vorsicht ist besser, als Nachsicht. Aber auch Freiläufer, die ihr den sitzenden Hintern mit der Nase heben, während sie nichts machen darf, haben wir schon überlebt.
Sie hasst aber einen Hund - und er sie auch. Dieser Hund ist der Nachbarhund und das Frauchen ist vollkommen beratungsresistent. Der Hund läuft dauernd (täglich!) frei durch die Siedlung. Er ist gemeindebekannt, aber noch nie hat jemand etwas unternommen. Gestern hat es nun, nach fast einem Jahr und mehreren Attacken von ihm, geknallt. Die Hunde sind etwa gleichgroß, ich kann mir aber vorstellen, dass seine Blessuren schlimmer sind, als Irmchens.
Wir haben heute gleich die Behörden informiert. Auch andere Nachbarn haben schon mehrfach erfolglos mit der Frau gesprochen.
Jetzt ist meine Frage: Was kommt auf uns zu, wenn Irmchen ihm doch einiges verpasst hat? Kann uns der Hund wegen eines Vorfalls weggenommen werden? Mit MK-Zwang und Steuererhöhungen könnte ich, trotz der Ungerechtigkeit, leben. Hauptsache, sie macht ihr Grundstück endlich ausbruchsicher, zum Wohle aller.
Ich will nicht den Märtyrer spielen. Ich weiß, wie Irmchen hochdrehen kann, weswegen sie nie ohne Leine läuft. Aber auf dem Hinweg war der Hund nicht zu sehen und auf dem Rückweg schoss er auf einmal hinter dem Carport unserer Nachbarn (andere Nachbarn, unsere Auffahrt) hervor. Dort war er vorher noch nie. Mein Mann hatte sie an der Leine (ca. 1,20m) und hat nicht damit gerechnet, keine Frage: unvorsichtigerweise.
Hat jemand Ahnung von der Rechtslage?