Ich arbeite im Forstamt, bei uns wird das Übernachten im Wohnmobil auf den Wanderparkplätzen ordentlich teuer. Es sind unsere "eigenen" Parkplätze bzw. Flächen, kein generell öffentlicher Verkehrsraum. Und wenn wir als Grundstückseigentümer die Übernachtung nicht wollen, dann müssen wir es auch nicht dulden - nur mal so am Rande
Nicht falsch verstehen, ich sehe beide Seiten - Camper und Forstamt. Als Camper würde ich auch gerne auf solchen Plätzen stehen, als Forstamt dulde ich es nicht - also immer erst informieren, ob das Übernachten auf diesen speziellen Wanderparkplätzen wirklich erlaubt ist, zumal die Wanderparkplätze meist an ein Natur- oder Landschaftsschutzgebiet grenzen. Da gelten oftmals noch andere Regeln. Und da hat es auch nichts mit Wiederherstellen der Fahrtüchtigkeit zu tun, weil es eben kein öffentlicher Verkehrsraum ist. Kann man mit Übernachten von fremden Campern im eigenen Garten vergleichen