Ich weiß. Das wäre mir in diesem Fall aber egal. Das was der Herr macht ist strafbar!
Menschlich durchaus nachvollziehbar aber ich würde sowas auf jeden Fall mit einem Anwalt oder der Polizei vorher besprechen. Sonst hat man am Ende selber die Arschkarte, wenn man eine strafbare Handlung begangen hat, um eine Tonaufzeichnung zu produzieren, die vor Gericht möglicherweise nicht verwendet werden darf.
ZitatAlles anzeigen§ 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt
1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
(4) Der Versuch ist strafbar.