Da die beiden Hundebesitzerinnen beide die Schuld von sich und ihrem Hund weisen und zudem nicht dabei waren, muss vor Gericht geklärt werden, wer haftet. Kann sein, dass die Versicherungen halbe halbe machen, kann sein, dass niemand zahlt und die Geschädigte leer ausgeht.
Ja.
Ob sie dabei waren, spielt für die Beweisbarkeit eigentlich auch keine Rolle. Könnte ja sein, dass Frau X gerade in den Garten kam, als sie gesehen hat, wie der Hund von Frau Y von der Straße zurückkam. Könnte auch sein, dass auch Frau Y das gesehen hat, aber trotzdem bestreitet, dass es ihrer war.
Zeugenaussagen sind immer wichtig und spielen sehr wohl eine Rolle. Deshalb schreiben Versicherungen immer beide Seiten an. Und wenn die Geschädigte angibt, dass sie gesehen hat, dass jemand im Garten war, wird nachgeforscht.
Es geht in deinem Beispiel gar nicht um die Versicherungen. Es geht um die Haftungsverpflichtung, die in Deutschland gesetzlich verankert ist. Die Versicherung springt nur ein für mich und zahlt, wenn der Fall eintritt.
Ruft die Geschädigte die Polizei und gibt an, aus dem Garten von Hausnummer 123 kam ein großer schwarzer Hund, dann wird das von der Polizei so aufgenommen. Ist da ein potenzieller Zeuge, spielt das auf jeden Fall eine Rolle. Genauso wird es schwerwiegende Folgen haben, wenn die Besitzer abstreiten, dass es ihr Hund ist, obwohl er es war, sie das wussten und das kommt dann raus.
Der nächste Gang wäre dann zum Anwalt, um als Geschädigte die eigenen Interessen durchzusetzen und zu prüfen, wer und ob jemand haftbar gemacht werden kann. Wird nicht geklärt, welcher Hund das war, zahlen evtl beide Versicherungen je zur Hälfte, oder keiner oder es wird sich anderweitig geeinigt. Das entscheidet dann letztlich vermutlich ein Gericht.