Es gehört hier nur am Rande dazu, aber ich meine, die Gefährdungshaftung greift immer.
(Be-)Schädigt mein Hund jemanden oder etwas, hafte ich immer, völlig unabhängig, ob ich ihn gesichert habe oder nicht, und egal, wer angefangen hat.
Der Nachweis, dass mein Hund u.U. mit Maulkorb oder kurzer Leine etc. gesichert war, ist höchstens für die Haftpflichtersicherung relevant, wenn von ihrer Seite geprüft wird, ob sie die Regulierung übernehmen oder nicht. Das kommt dann auf die Bedingungen, das sog. Kleingedruckte, an. Und, es ist wichtig, wenn geprüft wird, ob meine Hundehaftpflicht mich behält oder rausschmeißt.
Wollte das nur einfügen, weil sonst der Eindruck entstehen könnte, man müsse für Folgen der Aktionen seines Hundes nicht haften bzw. die versicherungsrechtlichen Konsequenzen nicht tragen, wenn man ihn voll sichert.
Anzeige beim OA o.ä. ist natürlich nochmal ein anderes Paar Schuhe.