Will mich mal als Neuling einmischen:
ich züchte, und manche Zuchtverbände schreiben vor, dass die und die Rasse mit bzw. ohne Wolfskrallen zu sein hat. In meinem Fall - ohne!
Nun hatte ich beim letzten Wurf gleich 3 Welpen mit Wolfskrallen. Anruf bei meinem Zuchtwart: die Dinger müssen ab.
Ich: oh Goooott, das kann ich nicht!
TA angerufen. Der hat mich dann aufgeklärt, dass es verboten ist, die Wolfskrallen OHNE MEDIZINISCHE INDIKATION zu entfernen.
Will heißen: wenn der Hund ständig Probleme mit der Wolfskralle hat - hängen bleiben, Entzündungen usw., dann wird ein verantwortungsvoller TA zur Amputation raten.
Wenn nicht - dann nicht.
Mein Rat als Züchter an meine Welpenbesitzer lautet immer: wenn der Hund sowieso in Narkose gelegt wird, aus welchem Grund auch immer, und es schon mal Ärger gab wegen der Wolfskrallen, dann würde ich sie gleich mit entfernen lassen. Bei den wenigsten Hunden gibt es danach Probleme mit der Wunde oder der Naht.
LG, Gabi