Hier mal ein guter Link zu dem Thema:
http://www.ratgeberrecht.de/fragen/view/rf04197.html
da steht unter anderem :
Im Mietvertrag ist Haustierhaltung generell verboten. Darf der Vermieter den Mieter so beschränken und ist eine solche Bestimmung rechtlich überhaupt zulässig?
Ein solches generelles Verbot der Tierhaltung in einer Mietwohnung ist allein schon deshalb unwirksam, weil dann auch die Haltung von Kleintieren wie Ziervögel, Meerschweinchen, Hamster oder Zwergkaninchen verboten wären. Das uneingeschränkte Verbot jeglicher Tierhaltung kann insoweit rechtlich keinen Bestand haben.
Ich meine auch mal von einem (angeheneden) Jurist gehoert zu haben, dass der Vermieter mit dem Mieter eine schriftliche Vereinbarung machen muss, dass dieser keine Haustiere halten wird, damit es ueberhaupt eine Wirkung hat.
Gib nicht so schnell auf, vielleicht lassen die mit sich reden! Sind doch auch nur Menschen und wenn du Glueck hast geraetst du an jemanden, der selbst auch nen Hund hat oder ein Hundefreund ist ;-)