In Artikel 20 Absatz 1 GG wird die Bundesrepublik Deutschland ausdrücklich als Bundesstaat konstituiert. Die rechtlichen Funktionen des Föderalismus liegen vornehmlich darin, die Demokratie zu stärken, Pluralismus über alle gesellschaftlichen Kräfte zuzulassen und damit die politische Willensbildung zu unterstützen. Eine weitere Funktion liegt in der Verhinderung von unerwünschter Machtanhäufung. Geschützt wird das Prinzip über die Ewigkeitsklausel des Art. 79 Abs. 3 GG, der es für unabänderlich erklärt. Auch keine verfassungsändernde Zweidrittelmehrheit des Deutschen Bundestages und des Bundesrates darf die föderale Struktur und Organisation der Bundesrepublik aufheben. Die einzige Möglichkeit, die föderale Struktur der Bundesrepublik aufzulösen, bestünde darin, nach Art. 146 GG eine neue Verfassung zu verabschieden.
Mitunter schwer auszuhalten, historisch bedingt absolut notwendig, angesichts der gestrigen Wahlergebnisse wichtiger denn je: Machtkonzentration verhindern.
Was wäre die Alternative? Zentralistische Autokratie? Bitte nicht.