Beiträge von jUmOs

    Eine Anmerkung zur Nutzung von Reithallen / Pferdeinfrastruktur als Hundeauslauf: Grundsätzlich ne tolle Sache, gerade bei Regen für wasserlösliche Windhunde (und Mischlinge): Als ehemalige Pferdebesitzerin habe ich in der Vergangenheit den Windhundmischling oft in der Reithalle (40x20) laufen lassen können. Dabei ist mit folgendes aufgefallen: es ist - wie überall im Leben - nicht ganz ohne Risiko: hier ist der Hund in Whippetgröße mit Vollgas und Getöse gegen die hölzerne Reithallenbande gerannt, war kurz benommen, das war es aber zum Glück. Auf die Tiefe des Bodens und den Untergrund achten, Reining-Böden haben z.B. einen besonderen Aufbau und sind sehr tief. Es ist wichtig, penibel darauf zu achten, dass keine Löcher gebuddelt werden, der Boden nach Verlassen eben ist und der Kot entfernt wird. Urinieren gegen Holzeinbauten ist auch verpönt.

    Grundsätzlich ist meine Erfahrung, dass Hunde in Reithallen und auf Reitplätzen nicht gern gesehen sind. (Es sei denn, es sind die Hunde der Hofeigentümer. Die dürfen alles, auch verletzte und kranke Pferde hetzen, weil es sind ja Hütehunde, das muss dann so.) Und falls es Katzen auf dem Hof gibt - Hunde sind dann eher damit beschäftigt sind, das riesige Katzenklo zu plündern.

    Ich kenn beide Seiten - mit schwierigem Malinois-Mix, der aufgrund seiner Größe und seines sehr wehrhaften Verhaltens nicht der unterlegene Hund war und jetzt mit schüchternem 11kg Hund, einem typischen Opfer - ist beides blöd und nervig aus meiner Perspektive. Egal wie ich es drehe, ich habe mit der Rücksichtslosigkeit und Dummheit der Leute zu rechnen, immer und überall. Und muss mit dieser Tatsache entsprechend umgehen. Deshalb trug der erstgenannte Hund eben im Zweifelsfall einen Beißkorb, um den Hund selbst und andere zu schützen.

    Ich reagiere auf die Relativierung so allergisch. Dies ist schlimmer als das - da gehe ich so pauschal einfach nicht mit.

    Also keine Ahnung, aber wenn mein Hund an der Leine angegriffen werden würde, ich würde wahrscheinlich solange es eben geht versuchen, Timur daran zu hindern sich zu wehren, egal ob er oder ich dabei verletzt werden würden. Ja, ich habe mir tatsächlich schon manchmal einen Hund gewünscht, der im Fall einer Konfrontation eher der Unterlegene ist, es ist wirklich auch nicht schön, wenn man weiß, welche Probleme man (bzw. der eigene Hund) zunächst mal bekommt, wenn er einen andere Hund verletzt, egal wer den Konflikt begonnen hat, Schuld ist am Ende erstmal immer der stärkere Hund. Und wenn ich mir dann noch vorstelle, da käme nun noch einer mit einem Messer oder einer Axt und haut meinen Hund tot, obwohl er keine Ahnung hat, ob vllt der andere Hund der eigentliche Aggressor war, nah danke.

    Krass, echt. Hast Du 'nen Zwerg-Kangal mit 5kg? Ich bin davon überzeugt und spreche aus leidlicher Erfahrung, dass ich mit dem unterlegenen Hund, dem Opfer, stets - also immer! - das größere Problem habe.

    @Shepweiler Ich fasse zusammen: Du findest den Einsatz der Axt gegen den größeren Hund - um das Leben des kleineren Hundes zu retten - verwerflich, aber das Töten eines freilaufenden Klein- oder Kleinsthundes ist für dich legitim, um deinem Hund die Einstufung als gefährlicher Hund o.ä. zu ersparen? Verstehe ich das richtig?

    OT

    Ich würde auch absolut alles tun, um meinen Hund zu retten. Ob bei der Rettung meines Hundes oder eines anderen Opfers der angreifende Hund sterben würde und ob das waidgerecht geschähe, wäre mir in dem Moment gleichgültig.

    Ich hoffe, niemals in eine solche Situation zu geraten.

    Eine Anleitung zur waidgerechten Tötung mittels Messer gibt (oder gab) es auch übrigens irgendwo im DF.

    Ich bin gespannt, wie viele User*innen den Konjunktiv in meinen Sätzen überlesen. Und nein, ich habe noch keinen Hund getötet.

    OT: „eigenes Süppchen kochen“

    In Artikel 20 Absatz 1 GG wird die Bundesrepublik Deutschland ausdrücklich als Bundesstaat konstituiert. Die rechtlichen Funktionen des Föderalismus liegen vornehmlich darin, die Demokratie zu stärken, Pluralismus über alle gesellschaftlichen Kräfte zuzulassen und damit die politische Willensbildung zu unterstützen. Eine weitere Funktion liegt in der Verhinderung von unerwünschter Machtanhäufung. Geschützt wird das Prinzip über die Ewigkeitsklausel des Art. 79 Abs. 3 GG, der es für unabänderlich erklärt. Auch keine verfassungsändernde Zweidrittelmehrheit des Deutschen Bundestages und des Bundesrates darf die föderale Struktur und Organisation der Bundesrepublik aufheben. Die einzige Möglichkeit, die föderale Struktur der Bundesrepublik aufzulösen, bestünde darin, nach Art. 146 GG eine neue Verfassung zu verabschieden.

    Mitunter schwer auszuhalten, historisch bedingt absolut notwendig, angesichts der gestrigen Wahlergebnisse wichtiger denn je: Machtkonzentration verhindern.

    Was wäre die Alternative? Zentralistische Autokratie? Bitte nicht.