Beiträge von jUmOs

    pinkelpirscher Oh ja! Einen Bulllurcher würde ich ja auch sofort adoptieren. Mit meinem besonderen Faible für Listenhunde und meiner legendären Durchsetzungsfähigkeit und konsequenten Führung eine tolle, sehr passende Kreuzung, bestimmt mit ganz viel Liebe und so ein super Begleithund in der Großstadt. Auch zum Ausdünnen der Hundedichte am voll schönen Grunewaldsee (sehr beliebte Hundekontaktzone in Berlin) geeignet. Cool.

    Ach so: Achtung Ironie

    Grundsätzliches zu VDH vs. Hobbyzucht

    Im Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) sind etwa 10.000 Züchter organisiert, laut VDH-Satzung darf die Zucht nur als Hobby betrieben werden. Es gibt im VDH keine hauptberuflichen Züchter.

    Wie lange hält sich dieses fatale Märchen der „liebevollen Hobbyzucht vs. VDH“ eigentlich noch? Sind solche Narrative fester Bestandteil des postfaktischen Zeitalters?

    Supernervig. Und nein, es ist natürlich nicht alles supi beim VDH. Das ist hier auch nicht das Thema.


    @ny00070 Mag ja sein, das in eurer Hood alles so simpel ist.

    Hundeverhalten ist sehr viel komplexer als „Leine ab, alles schick“. Und das Fremdhunde tatsächlich miteinander spielen, also echtes Spiel zeigen, ist eher die menschliche Fehlinterpretation eines spielerischen Versuchs der Konfliktlösung (Stichwort Beschwichtigungsverhalten, Fiddeln). Auch deine geringschätzige Art, andere Hundehalter*innen zu beschreiben, gefällt mir nicht. Jede/r Hundehalter*in mit nur rudimentärer kynologischer Kenntnis wäre bei der Begegnung mit einem Dogo Argentino zumindest vorsichtig.

    Saira Wir sind hier (Berlin-Mitte) mitunter mit ähnlichen Kalibern geschlagen wie Ihr. Wenn eine vernünftige Kommunikation nicht möglich ist, ist meiner Erfahrung nach die wirkungsvollste Kombination:

    1. Dokumentation (Protokoll + Fotos des freilaufenden Hundes im Treppenhaus, auf Gemeinschaftsflächen, auf Wegen zum Haus), dann
    2. Meldung an die Hausverwaltung / Genossenschaftsverwaltung und
    3. Meldung ans Ordnungsamt und ggf.
    4. Meldung ans das zuständige Bezirks-Veterinäramt

    Die Rechtslage gemäß des Gesetzes zur Neuregelung des Haltens und Führens von Hunden in Berlin §28 Leinenpflicht ist eindeutig, da gibt es keinen Interpretationsspielraum.

    Kleinstparteienvertreter mit putzigen Meinungen:

    Wenn sich Menschen trotzdem auf die Gefahr solcher Böller für sich selbst einlassen, handelt es sich um freiwillige Selbstgefährdung.

    Als ob das hantieren mit Sprengstoff (damit meine ich jede Pyrotechnik) keine Auswirkungen auf andere hätte - dieses pervertierte Freiheitsverständnis ist das Problem.