Wenn die Richterin eine Taschenlampe braucht, um zu sehen ob ein Hund Vibrissen hat oder nicht, sollte sie nicht richten.
Ich denke schon, das es eine Rolle spielen sollte , in wie weit ein Hund sich quält bei gesetzlichen Maßnahmen. Heißt nciht, das ich es richtig finde Vibrissen zu kürzen oder abzurasieren , nur damit der Hund "schöner" aussieht... nur wird die ien oder andere versehentlich gekürzte oder ausrasierte Vibrisse nicht so sehr stören, wie nicht atmen zu können oder blind zu sein.
Aber am Ende verklagt Mops-Züchterin A, Pudelbesitzerin B wegen Tierquälerei , weil dem Pudel ein paar Vibrissen fehlen. Während sie selber was von freiatmenden Möpsen erzählt, die ja den Belastungstest von 1 km in 11 Minuten geschafft haben und demnach doch keine Qualzucht seien . Das röcheln und schnarchen gehört doch zur Rasse...
Und der Gesetzgeber bestätigt sie darin, weil die Pudelbesitzerin würde bestraft werden und die Mops-Züchterin vermehrt weiter ihre armen Kreaturen.
Wenn jetzt weiter mit blindem Aktivismus gehandelt wird , gibt es am Ende nur noch Mischlinge und Mops, Frenchie etc. weil letztere wohl ne grosse Lobby haben ...