Zitatich hab hier schonmal gelesen, daß sich Hobbiezüchter teilweise Bestätigungen über die Rasse des Hundes (wenn sie keine Papiere haben) vom Tierarzt bescheinigen lassen, bzw sich auch eine Zuchtunbedenklichkeitserklärung vom Tierarzt bescheinigen lassen. Was haltet ihr davon? Hat ein Tierarzt die selbe Kompetenz wie ein Zuchtrichter?
Sorry für die Fragen, ich finde es einfach sehr interessant die verschiedenen Meinungen zu hören und pros & contras abzuwägen.
Also wenn der TA sich mit der Rasse, den rassespezifischen Krankheiten, den Vorfahren der Hunde (Krankheiten, Wesenszüge, etc.) usw. auskennt, wäre das evtl. eine Möglichkeit - aber in der Realität wird man so einen Tierarzt wohl kaum finden... Denn es reicht ja nicht, wenn der TA dem "Hobbyzüchter" ein Attest ausstellt, in dem steht "Hund A ist frei von HD und ED" - denn es gibt ja noch massig Krankheiten, die teilweise Generationen überspringen oder die genetisch rezessiv angelegt sind und somit bei diesem Hund nicht zum Tragen kommen. Von daher: Nein, ein TA hat nicht die gleichen Kompetenzen wie z.B. ein Zuchtwart in einem (seriösen!!) Verein...
Ich halte so eine "Zuchtunbedenklichkeitserklärung" sogar für recht fahrlässig "jaja, mit der Hündin können sie bedenkenlos züchten - keine (Erb)Krankheiten...." - ich weiß nur von meiner TA, dort wird so etwas nicht ausgestellt (hab' da vor kurzem mit ihr darüber geredet), weil sie es nicht verantworten kann.
VG
Lisa