Hallo!
Wir wohnen in einer kleinen Gemeinde (~2500 Einwohner) und mein Freund ist im Gemeinderat. Nun wurde in den letzten Sitzungen immer wieder über DIE Hundehalter diskutiert, die ihre Hunde immer und überall freilaufen lassen und deren Hunde überall hinsch****. Da im Gemeinderat selbst nur 2 Hundehalter (mein Freund + ein andrer) sitzen, haben sie einen relativ schlechten Stand. Von der "Gegenseite" wird dann vorgeschlagen, eine allgemeine Leinenpflicht im Ort UND außerhalb vom Ort einzuführen - auf den Hinweis hin, dass es irgendwo eine Hunde-Freilauffläche geben muss (Tiergerechtheit etc.), wurde gelacht... :kopfwand:
Da ich meinen (erzogenen!) Hund gerne weiter freilaufen lassen möchte, bin ich nun auf der Suche, wie diese Sache in anderen Gemeinden geregelt ist.
Gibt es die Möglichkeit, z.B. den "Hundeführerschein" (= BH an der Leine + großer Sozialteil) als Voraussetzung für's Freilaufenlassen in der "Hundeverorndung" zu verankern? Damit wäre dann z.B. sichergestellt, dass alle HF ein gewisses Grundwissen hätten...
So, das war jetzt ziemlich lang, ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen, evtl. habt ihr ja auch Beispiele aus eurer Gemeinde/Stadt?
VLG
Ine
Ach ja: Momentan ist es so geregelt: innerorts müssen Hunde über 50cm Schulterhöhe an der Leine geführt werden, außerorts keine Leinenpflicht...